Der Elternbeirat der Farrnbach-Grundschule
in Fürth (folgend „Schule“ genannt) erlässt gemäß Art. 68 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 bis 2 Bayerische Schulordnung (BaySchO) im Einvernehmen mit dem Schulleiter folgende
Wahlordnung für den Elternbeirat