Viel Kraft & Durchhaltevermögen

Sehr geehrte Eltern,
nachdem nun schon die sechste Woche mit „Lernen zu Hause“ anbricht, möchten wir uns mit ein paar Worten an Sie wenden.
Niemand hat sich vorstellen können, dass es in der heutigen Zeit einen Grund geben könnte, das Leben soweit runter fahren zu müssen, dass unsere Kinder die Schule und somit den Unterricht nicht mehr besuchen dürfen!
Liebe Eltern, was Sie zurzeit leisten, in den vergangenen Wochen geleistet haben und ja, leider (wahrscheinlich) die nächsten Wochen noch leisten müssen, verdient größten Respekt und Dank von Seiten der Schulleitung und Lehrkräften!
Große Anerkennung gebührt nicht zuletzt auch allen Kindern, sie müssen zurechtkommen, ohne ihre Freunde, den Klassenverband, Gruppenarbeiten und auch ohne ihre Lehrer und Lehrerinnen – die so wichtigen sozialen Kontakte fallen einfach weg!   Durchhalten!!!
Nicht nur für Schüler und Eltern ist diese sonderbare Zeit zu meistern, auch unsere Lehrkräfte betreten absolutes Neuland. Für die ganze Schulfamilie ist es eine noch nie dagewesene Situation, der wir alle mit viel Verständnis, Kommunikation, Menschlichkeit und Respekt begegnen sollten.

Wenn Sie Fragen, Sorgen oder Probleme haben sollten, wenden Sie sich an Ihre Lehrkraft, die Schulleitung, oder wenn Sie sich innerhalb der Elternschaft austauschen/mitteilen wollen, an den Elternbeirat (E-Mail: elternbeirat@farrnbachschule.de).

Wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Startseite auf unserer Homepage (www.farrnabchschule.de).
Das Schuljahr wird voraussichtlich nicht „normal“ weitergehen, so müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Aktionen und Veranstaltungen absagen, wie u.a. leider unser Schulfest.

Wir wünschen allen viel Kraft & Durchhaltevermögen – gemeinsam schaffen wir das!

Bleiben Sie gesund,
mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Schulleitung & Elternbeirat der GS Farrnbachschule

Erweiterung der Notfallbetreuung ab 27.04.2020

In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule gilt ab 27. April 2020 Folgendes:

Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt (Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.) oder
eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
(Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.)

Erforderlich bleibt aber weiterhin,
– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
– dass das Kind

  • nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
  • keine Krankheitssymptome aufweist,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin gesichert. Verpflegung / Mittagessen gibt es leider nicht.

Die schulische Notbetreuung ist laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums auf Kinder beschränkt, deren Erziehungsberechtigte im Bereich der sog. „kritischen Infrastruktur“ arbeiten bzw. bei Alleinerziehenden erwerbstätig sind. Ziel ist auch hier, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Die schriftliche Erklärung (Formulardownload siehe oben) dient in diesem Zusammenhang der Absicherung der Schülerinnen und Schüler, die an der Notbetreuung teilnehmen, und der schulischen Betreuungspersonen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.

Corona – Neues aus dem Kultusministerium

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
heute haben uns neue Informationen aus dem Kultusministerium erreicht.
Diese Informationen beziehen sich auf geplante Öffnungen der Schulen, Lernen zuhause und wichtige Hinweise zum Übertritt.

Sobald uns Neuigkeiten aus dem Kultusministerium erreichen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

Coronavirus – Neues ab dem 20.04.2020

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 beschlossen, die Schulen in Bayern weiterhin geschlossen zu halten. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie die genauen Informationen und Hilfestellungen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier. Unter Punkt 4 und Punkt 5 der Allgemeinverfügung finden Sie eine genaue Erläuterung hinsichtlich der Notbetreuung.

In Grundschulklassen wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entscheiden.

Auch weiterhin gilt, dass Sie bitte die vorgeschriebene Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) ausfüllen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.