Notbetreuung ab 16.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
wie Sie heute in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Bayerischen Ministerpräsidenten erfahren haben, sind die Schulen ab Mittwoch 16.12.2020 geschlossen.

Um die Notbetreuung für die letzten Tage vor den Ferien planen zu können, benötigen wir bis spätestens Dienstag 15.12.2020, 12.00 Uhr Ihre Mitteilung, ob Sie eine Betreuung im Rahmen der regulären Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit der offenen Ganztagsschule benötigen.
Eine Verpflegung können wir leider nicht anbieten. Es gelten die Vorschriften des gültigen Rahmenhygieneplans.

Teilen Sie uns bitte unbedingt mit:
* an welchen Tagen Sie die Betreuung benötigen.
* in welchem Umfang (von – bis) die Betreuung stattfinden soll.


Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann,
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten,
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.

Damit die unterrichtsfreien Tage ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Schon jetzt wünsche ich Ihnen, dass Sie und Ihre Familie ein gesundes Weihnachtsfest feiern bzw. gesunde Ferientage erleben dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krause, Schulleiter

Anmeldung Notbetreuung ab dem 16.12.2020

Notbetreuung am 21. und 22.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

auf Entscheidung der Staatsregierung findet an bayerischen Schulen am 21. und 22.12. kein Unterricht statt, damit vor den Weihnachtstagen die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden können und auch sollen.

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, bietet die Farrnbach-Grundschule eine Notbetreuung im Rahmen der regulären Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit der offenen Ganztagsschule an.

Eine Verpflegung können wir leider nicht anbieten. Es gelten die Vorschriften des gültigen Rahmenhygieneplans.

Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann,
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten,
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.

Wenn dies für Sie zutrifft, melden Sie Ihr Kind bitte spätestens bis 11.12.20 mit dem Formular, das Sie herunterladen können, und einem entsprechenden Nachweis Ihres Bedarfs per Post, Einwurf in den Briefkasten vor der Schule oder Email an.

Damit die beiden unterrichtsfreien Tage ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.

Schon jetzt wünsche ich Ihnen, dass Sie und Ihre Familie ein gesundes Weihnachtsfest feiern bzw. gesunde Ferientage erleben dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jürgen Krause, Schulleiter

Anmeldung Notbetreuung

Formular Arbeitgeberbestätigung