Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
sie finden hier das Schreiben des Kultusministeriums an Sie abgedruckt.
Voraussichtlich in der Woche ab dem 7. Dezember erhalten Sie von der Schule ein Schreiben, mit dem Sie Ihren Bedarf für Notbetreuung anmelden können. Die Organisation der Notbetreuung muss vorher mit den Vorgaben des Sachaufwandsträgers und des Staatlichen Schulamts abgestimmt werden, daher bitte noch etwas Geduld. Damit die beiden unterrichtsfreien Tage auch ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen, damit wir alle gesund in die Weihnachtsferien starten können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Rahmenhygienplan für Schule

Das Kultusministerium hat den Rahmenhygieneplan für Schulen überarbeiten und er liegt nun in der gültigen Form vor.
Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand 10.11.2020)

Beachten Sie bitte vor allem folgendes:
Folgende Personen dürfen die Schule nicht besuchen:

  • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (z. B. Fieber, trockener Husten (Atemprobleme), Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall) aufweisen oder
  • einer Quarantänemaßnahme (als Erkrankter, als Kontaktperson 1 bzw. als Rückkehrer aus einem Risikogebiet) unterliegen.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern

  • die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) und fieberfrei sind.
  • zusätzlich ein negativer Tests auf Sars-CoV-2(PCR- oder AG-Test) oder ein ärztliches Attest vorliegt. (Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.)

Die momentane Überlastung des Gesundheitsamtes macht Ihre Mithilfe erforderlich:

  • Die Behörde stellt klar: Ein positiver Befund bedeutet immer, dass man sich eigenständig in Quarantäne begeben muss. Alle, die vor dem 8. November positiv getestet und noch nicht von ihr angerufen wurden, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn aus der Selbstisolation entlassen, sofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – oder, wenn sie während der Quarantäne völlig symptomfrei waren, ebenfalls ab dem elften Tag nach dem Abstrich. „Eine Kontaktaufnahme findet nicht mehr statt.
  • Die Betroffenen sind zudem aufgefordert, ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 selbst zu informieren und sie über das auf der Landkreis-Homepage bereitgestellte Formular an covid-ctt@lra-fue.bayern.de zu melden.
  • Die Informationen des Gesundheitsamts zur Kategorisierung der Kontaktpersonen gibt es hier, die komplette Pressemitteilung des Landratsamts hier.

Schuljahr 2020/2021 im Zeichen des Infektionsschutzes

Informationen des Staatlichen Gesundheitsamtes und des Ministeriums für Gesundheit und Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren,
erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offen bleiben sollen und im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll. Grundsätzlich gilt: An allen Schulen findet der Regelbetrieb unter Beachtung des zwischen StMUK und StMGP abgestimmten aktuellen Rahmenhygieneplans für Schulen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage statt. Derzeit wird der Rahmenhygieneplan Schulen an die neuen Vorgaben der 8. BayIfSMV angepasst; er wird zeitnah bekannt gemacht werden.

Ab dem 09.11.2020 gilt folgendes Vorgehen an den Schulen:  

1. Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt.  

Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen an den Schulen werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen an der Schule vorliegt.

Die hierfür maßgeblichen Details werden im gerade überarbeitenden Rahmenhygieneplan Schulen dargestellt werden.

2. Auf dem Schulgelände und im Unterricht besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht.

3. Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet. Dies gilt gemäß den Empfehlungen des RKI für Schulen vom 12.10.2020 aufgrund der Aerosolaufsättigung bei langer Aufenthaltsdauer im Klassenzimmer in relativ beengten Raumsituationen oder schwer zu überblickenden Kontaktsituationen in der Schule auch dann, wenn alle Personen im Raum einen MNB/MNS getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich. 

4. Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.   

Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. C. Kuhn Medizinaloberrätin Kommissarische Leitung Staatliches Gesundheitsamt Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinärztin

Unterricht nach den Herbstferien

(Stand 06.11.2020 15.30 Uhr)

Sehr geehrte Eltern,
ab dem 09. November findet bis auf Weiteres der Unterricht im Regelbetrieb statt.
Es gilt Maskenpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht.
Da auch für den Sportunterricht Maskenpflicht besteht, werden alle Lehrkräfte darauf achten, dass ausschließlich Inhalte vermittelt werden, die das Herzkreislaufsystem nicht übermäßig strapazieren z. B. Koordinations- und Geschicklichkeitsübungen, Spiele mit Kleingeräten etc.
Da leider die Turnhallen und Schwimmbäder geschlossen sind, wird der Sportunterricht bei schönem Wetter im Freien oder im Schulgebäude stattfinden müssen.

Die Information der Stadt Fürth können hier nachgelesen werden.

Die Offene Ganztagsschule kann außerhalb des Präsenzunterrichts flexibler gebucht werden. Informationen dazu werden Ihnen über Ihre Kinder in Kürze mitgeteilt.

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam als Schulfamilie diese schwierige Situation gut meistern werden.

Das Kollegium der Farrnbachschule

Elternbrief – Digitalisierung

Sehr geehrte Eltern der Farrnbachschule,
die Corona-Zahlen steigen leider wieder an und keiner weiß, wie es weitergehen wird. Natürlich hoffen wir alle, dass es keinen erneuten Lockdown geben wird und die Schulen geöffnet bleiben können.
Die Staatsregierung hat in den letzten Monaten in der Presse immer wieder die Bedeutung der digitalen Ausstattung der Schulen unterstrichen und versichert, dass alles darangesetzt wird, die Schulen bestmöglich auszustatten, um im Fall der Fälle besser vorbereitet zu sein. Doch leider muss man auch ehrlich sagen, dass das Hauptaugenmerk bei den weiterführenden Schulen lag und liegt, obwohl hier grundsätzlich auch die Grundschulen eingeschlossen sind.
Leider kommen und kamen uns immer wieder verschiedene Dinge, verständliche Forderungen, Gerüchte, Vergleiche mit anderen Schulen… zu Ohren.

Die Lehrer, die Schulleitung und unser Elternbeirat haben sich zusammengesetzt, um Ihnen einen Überblick über den Ist-Zustand an unserer Schule zu geben und Sie zu informieren.

Wie sieht es aktuell an der Farrnbachschule aus?

Die Schule selbst hat eine gewisse Anzahl an mobilen Endgeräten, die jedoch aufgrund der schulischen digitalen Infrastruktur nicht an die Schüler ausgeliehen werden können. Von den in der Presse angekündigten Leihgeräten gibt es leider noch keinerlei Informationen. Es gibt noch keine Aussage darüber, ob und wie viele dieser Geräte für unsere Schule zur Verfügung stehen werden.
Die Anbindung der Schule an das Internet stellt sich zurzeit als noch sehr unzureichend dar. So reicht die vorhandene Geschwindigkeit nicht aus, etwa mehrere Videokonferenzen zwischen Lehrern und Schülern abzuhalten. Bis wann die Anbindung an das Glasfasernetz der Stadt Fürth erfolgt, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Über die dann vorhandene Bandbreite gibt es auch noch keine Aussage.

Das Kollegium der Farrnbachschule ist schon seit langem dabei, sich in Kommunikationssoftware einzuarbeiten, die das „Lernen zu Hause“ auch digital unterstützt. Zu gegebener Zeit werden wir Sie dann genauer informieren.
Die Ausstattung der Schüler und der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten muss natürlich auch berücksichtigt werden. So stehen in vielen Haushalten notwendige digitale Endgeräte für die Kinder oftmals nicht zur Verfügung – vor allem, wenn auch noch die Erziehungsberechtigten im Homeoffice arbeiten.

Aber auch die Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ist nicht vorhanden. So lief und läuft in den letzten Monaten sehr viel über die privaten Endgeräte der Kollegen/Innen.

Aus den oben aufgeführten Aspekten können Sie vielleicht ersehen, dass die digitale Ausstattung der Schule (Hardware, Software, Schulungen der Lehrer…) nicht so vorangeschritten ist, wie dies scheinbar an so manchen weiterführenden Schulen der Fall ist oder von Ihnen und auch uns Lehrern wünschenswert wäre.

Leider ist die Farrnbachschule nicht in der Position, um all diese Dinge zu beschleunigen, sondern muss darauf warten, bis entsprechende Maßnahmen, Planungen, Bestellungen und deren Umsetzung bis zu uns gelangen.
Sie können sicher sein, dass das Kollegium unserer Schule, zusammen mit dem Elternbeirat und dem Förderverein, darum bemüht sind und immer sein werden, dass Sie und Ihre Kinder, im Falle eines erneuten Lockdowns, bestmöglich mit Unterrichtsmaterial und Informationen versorgt werden.
Hierzu machen wir interne Schulungen, bekamen mittlerweile für jeden Lehrer/in eine Dienstmailadresse, unterrichten die Kinder in der Medienerziehung, nutzen vorhandene Endgeräte (soweit aktuell möglich) und werden hierbei auch tatkräftig vom Elternbeirat und Förderverein unterstützt.

Neben den sich bislang durchaus bewährten Wegen der „Materialkisten in der Aula“ (nicht alle Eltern haben einen Drucker/PC daheim), Telefonaten der Kollegen mit den Schülern, Onlineverschickung von Material und der Homepage der Schule, werden künftig sicher auch weitere, digitale Medien und Kanäle genutzt werden, wenn sie uns denn zur Verfügung stehen, die Geräte dazu angeschafft wurden, Lehrer entsprechend geschult worden sind und das dazu nötige digitale Netz so auf- und ausgebaut ist, dass auch die Grundschulen vor Ort und deren Kinder daheim damit arbeiten können.

Die Erfahrungen, Beobachtungen der letzten Monate zeigten uns ganz deutlich, dass ein Computer, ein Lernprogramm, nicht Schule, Lernen vor Ort, soziale Kontakte, Zuwendung durch pädagogisch geschulte Lehrkräfte, ein ständiges Wiederholen, Üben und nochmaliges Erklären, differenziertes Arbeiten, den gewohnten Klassenverband, das Schreiben in ein Heft oder das Malen, Basteln und Werken (…) ersetzen kann!

Gerade in der Grundschule sind diese Dinge für Ihre Kinder sehr wichtig und unabdingbar. Ein Computer /Lernprogramm kann dabei unterstützen, ein zusätzliches Angebot sein, aber niemals Schule und Schulleben ersetzen.
Um Ihre Bedürfnisse besser abschätzen und darauf eingehen zu können, wird der sich Elternbeirat der Schule in den nächsten Tagen mit einer Abfrage diesbezüglich an Sie wenden.

Vielleicht konnten wir Ihnen mit diesen Informationen unsere Lage, Situation etwas verdeutlichen und klarstellen, dass es nicht daran liegt, dass „die Lehrer“ nicht wollen, sondern daran, dass wir bisher nicht in die Lage versetzt wurden, uns und Sie digital besser zu vernetzen.

Ihnen weiterhin eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund!

Das Kollegium, der Elternbeirat und der Förderverein der Farrnbachschule