Notfallbetreuung während der Osterferien

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in den Osterferien findet an der Farrnbach-Grundschule im Schulhaus Burgfarrnbach, Hummelstraße 9 eine Notfallbetreuung statt.
Vom 06. – 09. April und vom 14. – 17. April können Kinder der Farrnbach-Grundschule betreut werden.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung hat und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier finden Sie eine Aufstellung systemkritischer Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung berechtigt sind.

Auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Informationen zur Kinderbetreuung.

Bitte teilen Sie uns bis spätestens 2. April per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de) oder telefonisch (zwischen 8 und 11 Uhr, 0911/997540) die notwendigen Betreuungszeiten mit, zu denen Sie Ihr Kind anmelden wollen.

Bitte füllen Sie auch die vorgeschriebene Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) aus.

  • Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr.
  • Ganztagsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Möglichkeiten, Mahlzeiten zu erwärmen bestehen nicht.
  • Die reguläre Ferienbetreuung ist augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung nicht durchführbar.

Schulanmeldung 2020

Die Schulanmeldung 2020 findet statt, jedoch nicht am 27.03.2020. In den nächsten Tagen erhalten die Erziehungsberechtigten der Schulanfänger Nachricht mit den Unterlagen zur Schulanmeldung auf dem Postweg.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Sollten Sie bis 25.03. keine Nachricht von uns erhalten oder Beratungsbedarf haben, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag im Regelfall in der Zeit von 7.30 bis 11.30 Uhr unter der Rufnummer 0911 997540.

Corona-Virus

Coronavirus aktuell:
Unterricht an bayerischen Schulen wird eingestellt

Stand: 17.03.2020, 16:15 Uhr
Bedauerlicherweise entwickelt sich der Prozess um COVID-19 sehr dynamisch. Daher ist der Unterrichtsbetrieb an den Schulen seit Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien eingestellt. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen für die bayerischen Schulen.
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html

Neuigkeiten 13.03.2020

Elternbrief vom 13.03.2020
Ab kommenden Montag, 16.3.2020 werden alle Schulen in Bayern bis einschließlich 19.4.2020 geschlossen. Alle wichtigen Informationen finden Sie nach wie vor auf der Homepage des Kultusministeriums (s. u.).
https://www.km.bayern.de/

Über Informationen, die die Farrnbach-Grundschule betreffen, werden wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten informieren.

Bitte beachten Sie hierfür die Website www.farrnbachschule.de

In Absprache mit dem Elternbeirat werden wir u.U. auch Informationen über die Klassenelternsprecher an Sie weitergeben.

  • Die Schulleitung bzw. Sekretariat sind zu den sonst auch üblichen Bürozeiten zu erreichen.

Eine Notfallbetreuung wird nur für Erziehungsberechtigte eingerichtet, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und die keinerlei sonstige Betreuungsmöglichkeiten haben.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Dazu bitten wir um eine kurze Mitteilung, telefonisch (0911 997540) oder per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de)

Ansonsten besteht für Schüler und Eltern Betretungsverbot für die Schule

  • Die Lehrkräfte werden für Ihre Kinder auch Unterrichtsmaterialien und Arbeitsaufträge mit nach Hause geben, die in der Zeit der Schulschließung von Ihren Kindern erledigt werden können.
    Dies ist natürlich in Art und Umfang von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe unterschiedlich.


Neuigkeiten vom 11.03.2020

Das Robert Koch-Institut hat am 11.03.2020 seine Risikoeinschätzung aktualisiert und nach Italien und Iran (gesamtes Staatsgebiet) am 10.03.2020 nun auch die Region Grand Est in Frankreich zum internationalen Risikogebiet erklärt. Der 14-tägige Meldezeitraum beginnt daher für das neue Risikogebiet Grand Est in Frankreich ab dem 26.02.2020 und für die Risikogebiete Italien und Iran (gesamtes Staatsgebiet) ab dem 25.02.2020. Die in der „Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten“ vom 06.03.2020 angeordneten Maßnahmen sowie die Hinweise in den entsprechenden KMS gelten daher nunmehr für die Rückkehr aus der Region Grand Est in Frankreich, ganz Italien bzw. dem Iran insgesamt.

Das Kultusministerium gibt einen Überblick mit allen wichtigen Informationen:
 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuer-schulen-auf-einen-blick.html

Informationen vom 06.03.2020

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 06.03.2020 eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.

https://www.km.bayern.de/download/22751_20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf

Unter anderem sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten dürfen. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html  tagesaktuell abrufbar.

Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen.

Informationen für Erziehungsberechtigte und Schüler können in einem Merkblatt abgerufen werden:
Merkblatt für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler (PDF)

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
• Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
• FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
• FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
• FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
• Hinweise zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101