Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in den Osterferien findet an der Farrnbach-Grundschule im Schulhaus Burgfarrnbach, Hummelstraße 9 eine Notfallbetreuung statt.
Vom 06. – 09. April und vom 14. – 17. April können Kinder der Farrnbach-Grundschule betreut werden.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung hat und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier finden Sie eine Aufstellung systemkritischer Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung berechtigt sind.
Auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Informationen zur Kinderbetreuung.
Bitte teilen Sie uns bis spätestens 2. April per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de) oder telefonisch (zwischen 8 und 11 Uhr, 0911/997540) die notwendigen Betreuungszeiten mit, zu denen Sie Ihr Kind anmelden wollen.
- Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr.
- Ganztagsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Möglichkeiten, Mahlzeiten zu erwärmen bestehen nicht.
- Die reguläre Ferienbetreuung ist augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung nicht durchführbar.