Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 beschlossen, die Schulen in Bayern weiterhin geschlossen zu halten. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie die genauen Informationen und Hilfestellungen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier. Unter Punkt 4 und Punkt 5 der Allgemeinverfügung finden Sie eine genaue Erläuterung hinsichtlich der Notbetreuung.
In Grundschulklassen wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entscheiden.
Auch weiterhin gilt, dass Sie bitte die vorgeschriebene Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) ausfüllen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.