Anpassungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/21 und zu der Anzahl schriftlicher Leistungsnachweise

Sehr geehrte Eltern,
am Freitag Nachmittag gab das Kultusministerium Ausführungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2021/22 und zur Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche bekannt.

1. Gesamtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis

Ziff. 1 des o.g. Kultusministeriellen Schreibens führt aus, dass bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten durchgeführt werden sollen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Richtzahl handelt, die situations- und bedarfsgerecht auch unterschritten werden kann. Die Entscheidung über die Verteilung der Probearbeiten auf die drei genannten Fächer trifft die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung.

2. Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche

Angesichts der besonderen Ausnahmesituation und mit dem Ziel, den Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Übertrittsverfahren zu reduzieren und die Probendichte in den noch verbleiben-den Wochen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses den besonderen Um-ständen anzupassen, beachten Sie bitte, dass die Höchstzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche in Abweichung von § 10 Abs. 2 S. 3 GrSO von bisher zwei schriftlichen Leistungsnachweisen auf einen reduziert wird.

Die Reduzierung der Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise gilt ausdrücklich auch für die Jahrgangsstufen 1 – 3.

Diese Regelung gilt ausschließlich für das Schuljahr 2020/2021 und ab dem 01.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, R