Neue Regelungen aus dem Kultusministerium
Ab Montag, 7. Juni gilt dann bei einer Sieben-Tage-Inzidenz:
► von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
► von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
► über 165: Wechselunterricht für die vierten Klassen, übrige Jahrgangsstufen im Distanzunterricht.
Ab wann die Regelungen greifen und welche Voraussetzungen gelten, entnehmen Sie bitte dem angefügten Dokument.
Wichtig:
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests .
Genaue Informationen zum Schulbetrieb an der Farrnbach-Grundschule erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter