Unterricht nach den Herbstferien

Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat
der Ministerrat am Mittwoch,03.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag,
8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Sport- und Schwimmunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien. Auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krause, R