Schuljahr 2020/2021 im Zeichen des Infektionsschutzes

Informationen des Staatlichen Gesundheitsamtes und des Ministeriums für Gesundheit und Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren,
erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offen bleiben sollen und im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll. Grundsätzlich gilt: An allen Schulen findet der Regelbetrieb unter Beachtung des zwischen StMUK und StMGP abgestimmten aktuellen Rahmenhygieneplans für Schulen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage statt. Derzeit wird der Rahmenhygieneplan Schulen an die neuen Vorgaben der 8. BayIfSMV angepasst; er wird zeitnah bekannt gemacht werden.

Ab dem 09.11.2020 gilt folgendes Vorgehen an den Schulen:  

1. Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt.  

Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen an den Schulen werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen an der Schule vorliegt.

Die hierfür maßgeblichen Details werden im gerade überarbeitenden Rahmenhygieneplan Schulen dargestellt werden.

2. Auf dem Schulgelände und im Unterricht besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht.

3. Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet. Dies gilt gemäß den Empfehlungen des RKI für Schulen vom 12.10.2020 aufgrund der Aerosolaufsättigung bei langer Aufenthaltsdauer im Klassenzimmer in relativ beengten Raumsituationen oder schwer zu überblickenden Kontaktsituationen in der Schule auch dann, wenn alle Personen im Raum einen MNB/MNS getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich. 

4. Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.   

Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. C. Kuhn Medizinaloberrätin Kommissarische Leitung Staatliches Gesundheitsamt Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinärztin