Rahmenhygienplan für Schule

Das Kultusministerium hat den Rahmenhygieneplan für Schulen überarbeiten und er liegt nun in der gültigen Form vor.
Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand 10.11.2020)

Beachten Sie bitte vor allem folgendes:
Folgende Personen dürfen die Schule nicht besuchen:

  • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (z. B. Fieber, trockener Husten (Atemprobleme), Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall) aufweisen oder
  • einer Quarantänemaßnahme (als Erkrankter, als Kontaktperson 1 bzw. als Rückkehrer aus einem Risikogebiet) unterliegen.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern

  • die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) und fieberfrei sind.
  • zusätzlich ein negativer Tests auf Sars-CoV-2(PCR- oder AG-Test) oder ein ärztliches Attest vorliegt. (Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.)

Die momentane Überlastung des Gesundheitsamtes macht Ihre Mithilfe erforderlich:

  • Die Behörde stellt klar: Ein positiver Befund bedeutet immer, dass man sich eigenständig in Quarantäne begeben muss. Alle, die vor dem 8. November positiv getestet und noch nicht von ihr angerufen wurden, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn aus der Selbstisolation entlassen, sofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – oder, wenn sie während der Quarantäne völlig symptomfrei waren, ebenfalls ab dem elften Tag nach dem Abstrich. „Eine Kontaktaufnahme findet nicht mehr statt.
  • Die Betroffenen sind zudem aufgefordert, ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 selbst zu informieren und sie über das auf der Landkreis-Homepage bereitgestellte Formular an covid-ctt@lra-fue.bayern.de zu melden.
  • Die Informationen des Gesundheitsamts zur Kategorisierung der Kontaktpersonen gibt es hier, die komplette Pressemitteilung des Landratsamts hier.