Zwischenzeugnisse im Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,
aufgrund des momentanen, Corona bedingten Wechselunterrichts wird das Zwischenzeugnis in diesem Schuljahr an zwei Tagen ausgeteilt.
Je nach Gruppenzugehörigkeit erhält Ihr Kind am Donnerstag 04.03.2021 bzw. Freitag 05.03.2021 das Zwischenzeugnis für das Schuljahr 2020/2021.
Das Datum des Zeugnisses ist in jedem Fall der 05. März 2021.
Wir bitte Sie, das Zeugnis zu unterschreiben und es zu Beginn der nächsten Woche Ihrem Kind zur Überprüfung der Kenntnisnahme wieder in die Schule mitzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, R

Unterricht ab dem 08.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

am vergangenen Freitag informierte der Kultusminister Prof. Dr. Piazolo die Schulen über die weitere Vorgehensweise der Staatsregierung.

„Wie ich in meinem letzten Schreiben vom 16.02.2021 betont habe, ist es mein Ziel, baldmöglich für alle Schülerinnen und Schüler wieder Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht zu ermöglichen.

Wann dies erreichbar ist, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab und wird Gegenstand intensiver Beratungen sein. Mit dem heutigen Schreiben möchte ich Sie über die nächsten Verfahrensschritte auf politischer Ebene informieren:
· Am Mittwoch, den 3. März wird die nächste Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin stattfinden. Dort werden ggf. auch grundlegende Beschlüsse für den weiteren Schulbetrieb gefasst werden.
· Am Donnerstag, den 4. März wird der Bayerische Ministerrat die Rahmenbeschlüsse vom Vortag präzisieren und ggf. auch über den weiteren Schulbetrieb in Bayern entscheiden.
· Am Freitag, den 5. März wird der Bayerische Landtag sich mit den Beschlüssen befassen.

Die konkrete Ausgestaltung eines möglichen weiteren Öffnungsschritts werden wir Ihnen danach so schnell wie möglich übermitteln. Damit Sie mehr Zeit für Ihre erst danach möglichen organisatorischen Vorbereitungen haben, planen wir, einen ggf. weiteren Öffnungsschritt nicht schon unmittelbar ab 8. März zu vollziehen.“
Prof. Dr. Michael Piazolo

Um auch Ihnen, sehr geehrte Eltern, eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wird an der Farrnbach-Grundschule der Unterricht auch in den nächsten zwei Wochen (08.03. – 19.03.2021) im Wechselunterricht wie bisher stattfinden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Ich bin mir der Belastung bewusst, der Sie und Ihre Kinder ausgesetzt sind.
Sobald wir neuere Informationen vom Kultusministerium erhalten, werden wir Sie schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, R


Anpassungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/21 und zu der Anzahl schriftlicher Leistungsnachweise

Sehr geehrte Eltern,
am Freitag Nachmittag gab das Kultusministerium Ausführungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2021/22 und zur Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche bekannt.

1. Gesamtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis

Ziff. 1 des o.g. Kultusministeriellen Schreibens führt aus, dass bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten durchgeführt werden sollen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Richtzahl handelt, die situations- und bedarfsgerecht auch unterschritten werden kann. Die Entscheidung über die Verteilung der Probearbeiten auf die drei genannten Fächer trifft die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung.

2. Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche

Angesichts der besonderen Ausnahmesituation und mit dem Ziel, den Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Übertrittsverfahren zu reduzieren und die Probendichte in den noch verbleiben-den Wochen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses den besonderen Um-ständen anzupassen, beachten Sie bitte, dass die Höchstzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche in Abweichung von § 10 Abs. 2 S. 3 GrSO von bisher zwei schriftlichen Leistungsnachweisen auf einen reduziert wird.

Die Reduzierung der Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise gilt ausdrücklich auch für die Jahrgangsstufen 1 – 3.

Diese Regelung gilt ausschließlich für das Schuljahr 2020/2021 und ab dem 01.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, R

OGTS – Mittagessen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

für Kinder, die im Rahmen des Wechselunterrichts in der OGTS angemeldet sind, gibt es ab 01. März 2021 wieder ein warmes Mittagessen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. J. Krause, R
gez. S. Berger, J. Woigk, Leitung OGTS

Informationen zum Übertritt

Der Übertritt an die weiterführende Schule ist für die Eltern und die Kinder ein wichtiger Schritt, der wohl überlegt sein will.

Bereits in der dritten Klasse wird den Eltern das Bayrische Schulsystem anhand persönlicher Bildungswege in Elternabenden anschaulich erklärt.

Weitere Informationen zum bayrischen Schulsystem sind in verschiedenen Sprachen auf dem Bildungswegplaner erhältlich.

Hilfreiche Informationen im Internet finden Sie auch unter der Homepage der Schulberatung Bayern.
www.schulberatung.bayern.de

Informationen über alle Schulen in Fürth:

http://fuerth.de/Home/Leben-in-Fuerth/schulen-bildung.aspx

Planungshilfen zur Schulwahl:

www.mein-bildungsweg.de

Das bayerische Schulsystem:

www.km.bayern.de/schularten

Informationen zu Zwischenzeugnissen – Übertritt – Probeunterricht

Sehr geehrte Eltern,

mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.01.2021 erhielten die Schulen Informationen über Zeugnisse und Zeugnistermine.

Dieses Schreiben kreuzte sich mit Informationen, die Ministerpräsident Markus Söder am 18.01.2021 in einer Pressekonferenz verkündete und über die die Schulen noch keine Mitteilung erhalten haben.

Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4

Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden.
Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.

Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

In Abweichung von § 6 Abs. 2 Grundschulordnung (GrSO) erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand möglich

Übertrittszeugnisse

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.

Probeunterricht

Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt. Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen der weiterführenden Schulen nicht erfolgen.

Auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Fürth www.schulaemter-fuerth.de finden Sie unter der Rubrik Übertrittscoaches Ansprechpartner der weiterführenden Schulen für die Elternberatung.

Zwischenzeugnisse

Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, ist auch ein Postversand an die Erziehungsberechtigten möglich.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause
Schulleiter

Unterrichtssituation und Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
folgende Informationen sind uns soeben zugegangen.
Hier finden Sie ein Schreiben des Bayerischen Kultusministers zur Unterrichtssituation ab dem 11. Januar 2021.

Die Informationen zur Notbetreuung habe ich unten angeführt.
Ob diese Betreuung in beiden Schulhäusern angeboten werden kann, wird sich an der Anzahl der zu betreuenden Kinder orientieren.

Unterricht ab 11. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
wie schon erwartet startet der Unterricht am 11. Januar nicht mit Präsenzunterricht.
Das bedeutet,
– Ihr Kind erhält Aufgaben von der Lehrkraft, die in einem vorgegebenen Zeitraum zu erledigen sind.
– die Aufgaben können auf unterschiedlichsten Wegen Ihrem Kind zukommen. Auch die bewährten Abhol- und Bringboxen in den jeweiligen Schulhäusern werden wieder zum Einsatz kommen.
– Bitte sorgen Sie dafür, dass die von den Lehrkräften vereinbartem Terminen (Telefonaten, Videokonferenzen, …) mit Ihrem Kind eingehalten werden können.

Notbetreuung:
Aktualisierung: Siehe neueren Beitrag: Notbetreuung ab dem 11.Januar 2021


Die kommenden Wochen werden für uns bestimmt nicht leicht. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Ihnen und Ihrem Kind unsere für den Distanzunterricht getroffenen Vorbereitungen Hilfe und Sicherheit bieten können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krause, Schulleiter

Notbetreuung ab 16.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
wie Sie heute in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Bayerischen Ministerpräsidenten erfahren haben, sind die Schulen ab Mittwoch 16.12.2020 geschlossen.

Um die Notbetreuung für die letzten Tage vor den Ferien planen zu können, benötigen wir bis spätestens Dienstag 15.12.2020, 12.00 Uhr Ihre Mitteilung, ob Sie eine Betreuung im Rahmen der regulären Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit der offenen Ganztagsschule benötigen.
Eine Verpflegung können wir leider nicht anbieten. Es gelten die Vorschriften des gültigen Rahmenhygieneplans.

Teilen Sie uns bitte unbedingt mit:
* an welchen Tagen Sie die Betreuung benötigen.
* in welchem Umfang (von – bis) die Betreuung stattfinden soll.


Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann,
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten,
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.

Damit die unterrichtsfreien Tage ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Schon jetzt wünsche ich Ihnen, dass Sie und Ihre Familie ein gesundes Weihnachtsfest feiern bzw. gesunde Ferientage erleben dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krause, Schulleiter

Anmeldung Notbetreuung ab dem 16.12.2020