Erweiterung der Notfallbetreuung ab 27.04.2020

In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule gilt ab 27. April 2020 Folgendes:

Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt (Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.) oder
eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
(Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.)

Erforderlich bleibt aber weiterhin,
– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
– dass das Kind

  • nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
  • keine Krankheitssymptome aufweist,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin gesichert. Verpflegung / Mittagessen gibt es leider nicht.

Die schulische Notbetreuung ist laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums auf Kinder beschränkt, deren Erziehungsberechtigte im Bereich der sog. „kritischen Infrastruktur“ arbeiten bzw. bei Alleinerziehenden erwerbstätig sind. Ziel ist auch hier, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Die schriftliche Erklärung (Formulardownload siehe oben) dient in diesem Zusammenhang der Absicherung der Schülerinnen und Schüler, die an der Notbetreuung teilnehmen, und der schulischen Betreuungspersonen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.