Ferienangebote in den Sommerferien – Stand: 15.07.2020

Neue Informationen aus dem Kultusministerium:

München, Juli 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele El-tern in Bayern ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, weil sie ihre Kinder selbst be-treuen mussten. Deutlich mehr Eltern als in früheren Jahren benötigen daher in den Som-merferien 2020 ein Ferienangebot. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium ein Sonder-förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufgelegt. Der Bayerische Jugendring (BJR) hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region fin-den.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Kind für Ferienange-bote anmelden können.
Bitte gehen Sie so vor:
 Das Ferienportal des BJR finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal
 Dort können Sie ab Montag, 13. Juli 2020, nach unterschiedlichen Ferienangeboten in Ihrer Region (sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) recherchieren.
Bitte melden Sie sich dann direkt bei dem jeweiligen Träger des Ferienangebots an. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stecknadel auf der Landkarte.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Folgendes:
 Im Ferienportal finden Sie zwei Arten von Ferienangeboten:
o reguläre Ferienangebote ab Ferienbeginn (27. Juli 2020), an denen alle Kin-der teilnehmen können.
o Ferienangebote, an denen nur Kinder teilnehmen können, deren Eltern ihren Jahresurlaub bereits weitgehend einbringen mussten. Diese Ferienangebote, die durch das Sonderförderprogramm des Freistaats gefördert werden, finden ab dem 3. August 2020 statt.
 Viele Träger werden erst nach und nach ihre Ferienangebote im Ferienportal einstellen. Wenn Sie noch nicht gleich ein passendes Angebot finden, prüfen Sie bitte einige Tage später nochmals die zur Verfügung stehenden Angebote.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
 Mit dem Sonderförderprogramm möchte der Freistaat die Eltern in Bayern unterstüt-zen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
 Bitte beachten Sie, dass weder die Kommunen noch die Schulen für die Organisation der Ferienangebote zuständig sind. Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
 Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Das zurückliegende Schuljahr war für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren pädagogi-schen Kräfte an den Schulen eine große Herausforderung. Wir wünschen Ihnen sehr herz-lich, dass Sie im Sommer 2020 – der ungewöhnlichen Situation zum Trotz – etwas Erholung und Ruhe finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus