Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) heute bei 134,6 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Montag, 22., bis einschließlich Freitag, 26. März, nur Distanzunterricht stattfinden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen. Für sie findet Präsenzunterricht statt, wenn die Mindestabstände von 1,5 Meter eingehalten werden können, oder Wechselunterricht.

Auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen, Notbetreuungen sind im Rahmen der geltenden Regelungen möglich.

Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtungen in der Woche vom 29. März bis 1. April. Welche Unterrichtsform nach den zweiwöchigen Osterferien für Schulen gilt, verkündet die Stadt am Freitag, 9. April.


Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden. 

Eine Notbetreuung ist im Rahmen der geltenden Regeln weiterhin möglich.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.
In der Notbetreuung kann leider keine Verpflegung angeboten werden.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Die Bestimmungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen können Sie hier nachlesen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter