Unterrichtsbetrieb ab 10.05.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte;

bitte beachten Sie die Aktuellen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern.
Direkte Informationen des Kultusministeriums können hier nachgelesen werden.

Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach § 3 der 12. BayIfSMV jedoch folgende Neuregelung:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel:

Überschreitung des Schwellenwerts von 165 am Sonntag, Montag und Dienstag
-> Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel:

Unterschreiten des Schwellenwerts von 165 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
-> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.


Selbsttests
Die Schule hat für die Selbsttest der Kinder, Antigen Self-Tests der Firma Siemens geliefert bekommen.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für den Test.

Hier gibt es auch ein kurzes Erklärvideo.

Für Kinder findet sich hier ein Erklärvideo der Augsburger Puppenkiste.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter