Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
es gilt weiterhin die Regel, dass für Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen der Schulbesuch weiterhin nicht erlaubt ist.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Genau Information können Sie im Schreiben des Staatsministeriums nachlesen.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen