Anpassung Rahmen-Hygieneplan

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verkündeten einen überarbeiteten Rahmen-Hygieneplan für Schulen. Sie finden ihn hier in der Gesamtfassung zum Download.
Der Hygieneplan der Farrnbach-Grundschule beruht auf diesem Hygieneplan.
Unser Bemühen ist es, allen an der Schule einen möglichst „normalen“ Schulbetrieb bei größtmöglichem Infektionsschutz zu bieten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Kinder in den Stufen 1 und 2 nur erforderlich, wenn sie sich auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden bewegen und dabei mit Kindern anderer Klassen zusammentreffen können.
Da die Klassenzimmer regelmäßig gelüftet werden müssen, ist warme Kleidung auch im Klassenzimmer weiterhin erforderlich. Die Lehrkräfte halten die Schülerinnen und Schüler zu häufigem Händewaschen an.
Danke an alle, die uns unterstützen und Verständnis für die Schutzmaßnahmen zeigen.

Der amtliche Hypieneplan kann hier heruntergeladen werden.

Schuljahresbeginn 2020/21

Stand 07.09.2020 -> Änderung Bewirtung durch Elternbeirat

Der erste Schultag im Schuljahr 2020/21 rückt nun immer näher.
Nachdem wir gestern (02.09.2020) vom Kultusministerium Informationen erhalten haben, wie sich der Unterrichtsbetrieb gestalten kann möchten wir Ihnen diese nun weitergeben.

Allgemeine Hinweise:
Der Unterricht findet für alle Jahrgangsstufen in voller Klassenstärke statt.
Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten
, das bedeutet für die Farrnbachschule:

  • Auf dem Schulgelände gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  • Jedes Kind muss eine Maske mit sich führen. Dies gilt ohne Ausnahme. Bitte denken Sie an ein Aufbewahrungsgefäß für die Maske.
  • Ohne Maske darf das Kind das Schulgelände nicht betreten.
  • Ihr Kind sollte bitte um 7.45 Uhr an der Schule sein.
  • Im Klassenzimmer können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen. Bei Interaktionen mit dem Lehrer, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen beide Parteien einen Mundschutz tragen.
  • Maskenpflicht besteht in der Schule in allen Gängen, auf dem Weg zum Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und auf dem Weg zur Toilette.
  • Ein Schulbesuch ist bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar.
  • Kranke Kinder in mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.

Ganz wichtig:
Denken Sie bitte daran, mit Ihrem Kind die AHA Empfehlungen (Abstand – Hygienemaßnahmen – Alltagsmaske) zu besprechen.
Ferner bitten wir, auf die Benutzung von Fahrrädern und Rollern für den Schulweg zu verzichten.

Informationen für die 1. Klassen
Die Schüler und die Erziehungsberechtigten (bitte max. 2 Personen pro Kind) treffen sich ab 8.45 Uhr im Schulhof. Dort werden die Kinder auf die jeweilige Klasse eingeteilt. Die Eltern bleiben bitte während der gesamten Zeit hinter dem Bereich der Kinder.
Nach einer kurzen Begrüßung bringen die Klassenleiter die Kinder in das Klassenzimmer. Ein Elternteil kann das Kind begleiten, verlässt dann aber sofort das Klassenzimmer und begibt sich in den Pausenhof.
Aufgrund der momentanen Situation hat sich der Elternbeirat entschlossen, dieses Jahr auf Bewirtung zu verzichten.
Um 10.00 Uhr bringt der Klassenleiter die Kinder wieder in den Pausenhof und der erste Schultag ist somit beendet.
Einen anschließenden Gottesdienst wird es dieses Jahr leider nicht geben.

Informationen für die 2. – 4. Klassen
Die Schüler treffen sich um 7.45 Uhr im Schulhof im gekennzeichneten Bereich Ihrer Klasse. Von dort bringt sie dann der Klassenlehrer ins Klassenzimmer. Um 11.15 Uhr endet der erste Schultag für die Klassen.
Klassenbezeichnungen haben sich im Vergleich zum letzten Schuljahr wie folgt geändert:

„alt“ Schuljahr 2019/20„neu“ Schuljahr 2020/21
1a2a
1b2b
1c2c
1d2d
2a3a
2b3b
2c3c
2d3d
3a4a
3b4b
3c4c
3d4d

OGTS – Offene Ganztagsschule
Ab Dienstag findet die Betreuung der OGTS wieder statt.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen ersten Schultag und uns allen eine baldige Rückkehr zur Normalität.
Farrnbachschule

Ferienangebote in den Sommerferien – Stand: 15.07.2020

Neue Informationen aus dem Kultusministerium:

München, Juli 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele El-tern in Bayern ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, weil sie ihre Kinder selbst be-treuen mussten. Deutlich mehr Eltern als in früheren Jahren benötigen daher in den Som-merferien 2020 ein Ferienangebot. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium ein Sonder-förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufgelegt. Der Bayerische Jugendring (BJR) hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region fin-den.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Kind für Ferienange-bote anmelden können.
Bitte gehen Sie so vor:
 Das Ferienportal des BJR finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal
 Dort können Sie ab Montag, 13. Juli 2020, nach unterschiedlichen Ferienangeboten in Ihrer Region (sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) recherchieren.
Bitte melden Sie sich dann direkt bei dem jeweiligen Träger des Ferienangebots an. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stecknadel auf der Landkarte.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Folgendes:
 Im Ferienportal finden Sie zwei Arten von Ferienangeboten:
o reguläre Ferienangebote ab Ferienbeginn (27. Juli 2020), an denen alle Kin-der teilnehmen können.
o Ferienangebote, an denen nur Kinder teilnehmen können, deren Eltern ihren Jahresurlaub bereits weitgehend einbringen mussten. Diese Ferienangebote, die durch das Sonderförderprogramm des Freistaats gefördert werden, finden ab dem 3. August 2020 statt.
 Viele Träger werden erst nach und nach ihre Ferienangebote im Ferienportal einstellen. Wenn Sie noch nicht gleich ein passendes Angebot finden, prüfen Sie bitte einige Tage später nochmals die zur Verfügung stehenden Angebote.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
 Mit dem Sonderförderprogramm möchte der Freistaat die Eltern in Bayern unterstüt-zen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
 Bitte beachten Sie, dass weder die Kommunen noch die Schulen für die Organisation der Ferienangebote zuständig sind. Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
 Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Das zurückliegende Schuljahr war für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren pädagogi-schen Kräfte an den Schulen eine große Herausforderung. Wir wünschen Ihnen sehr herz-lich, dass Sie im Sommer 2020 – der ungewöhnlichen Situation zum Trotz – etwas Erholung und Ruhe finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Ferienangebote in den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat die Schulleitungen gebeten, eine Abfrage für den Betreuungsbedarf in den Sommerferien durchzuführen. Das Anschreiben und den Rückmeldebogen finden Sie über den beigefügten Link..
Anschreiben des Kultusministeriums
Rückmeldebogen

Wir möchten Ihnen einige Erläuterungen dazu geben:

  • Die Abfrage bezieht sich nicht auf eine Notbetreuung, diese wird voraussichtlich nicht stattfinden.
  • Die Betreuung wird freizeitpädagogisch ausgerichtet sein, also keine Lerngruppen beinhalten.
  • Sie findet nicht durch die Schule statt, außerschulische Stellen sollen dies leisten.
  • Es handelt sich bei dem Rückmeldebogen nicht um eine Anmeldung, ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht, auch wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
  • Nähere Informationen zur Durchführung (und ob diese Betreuung überhaupt stattfindet) sind erst Mitte bis Ende Juli zu erwarten.
  • Wenn Sie keinen Bedarf anmelden möchten, brauchen Sie auch den Rückmeldebogen nicht auszufüllen.
  • Spätester Termin für den Rückmeldebogen ist Donnerstag, der 2. Juli 2020 (bitte Ihrem Kind mitgeben).
  • Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben des Ministeriums.

Wie es nach den Sommerferien weitergeht, kann niemand im Moment genau wissen. Alles hängt an der Entwicklung der Infektionszahlen und die damit evtl. verbundenen Maßnahmen. Sobald Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren. Bitte beachten Sie dazu auch die Homepage der Schule. (www.farrnbachschule.de)
Bis dahin bedanken wir uns für Ihre Mithilfe und hoffen auf baldige „Normalität“!

Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

Schuljahresbeginn 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
Kultusminister Michael Piazolo verkündete die ersten Regelungen, wie es im kommenden Schuljahr weitergehen soll. Das Schreiben an die Eltern können Sie hier nachlesen .
Zu den Brückenangeboten im Herbst 2020 erfahren wir bis Ende Juli Näheres.
Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

Unterrichtsbeginn ab dem 15.06.2020 für alle Klassen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts auch der 2. und 3 Klassen an bayerischen Schulen erläutert.
Für die Farrnbach-Grundschule gestaltet sich der Präsenzunterricht nach den Pfingstferien für alle Klassen – vorbehaltlich bis zu den Sommerferien – wie folgt:
Der Unterricht findet täglich von 8.00 bis 11.15 Uhr statt.
Es wird Unterricht hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU gehalten.
Zwischen den einzelnen Stunden finden gestaffelt Pausen (im Zimmer, und/oder im Pausenhof) statt.

Jede Klasse wird halbiert und die einzelnen Lerngruppen werden in einem Rotationsverfahren von einer Lehrkraft unterrichtet.

Gruppe 1: immer Montag und Mittwoch
Gruppe 2: immer Dienstag und Donnerstag

Der Freitag wird wöchentlich getauscht.

Freitag der:Lerngruppe im Unterricht
19.06.2020Gruppe 2
26.06.2020Gruppe 1
03.07.2020Gruppe 2
10.07.2020Gruppe 1
17.07.2020Gruppe 2

Die Einteilung Ihres Kindes erfolgt durch die Klassleitungen und gehen Ihnen in dieser Woche über die Klassenlehrer oder die Klassenelternsprecher zu.
Die Gruppeneinteilung wurde unter Berücksichtigung der Geschwisterkinder so weit wie möglich erstellt.
Der reguläre Stundenplan ist somit außer Kraft gesetzt.

Die Klassen treffen sich im Pausenhof Ihres Schulgebäudes in dem für sie jeweils festgelegten Wartebereich. Von dort werden die Kinder von einer Lehrkraft abgeholt und dann in die jeweiligen Klassenzimmer geführt.
Es gibt weiterhin keinen Pausenverkauf. -> Essen, Getränk mitgeben

Informationen zu Hygienemaßnahmen:

  • Kinder dürfen nur dann zur Schule kommen, wenn sie absolut gesund sind. Auch schon ein Schnupfen gilt als Erkrankung.
  • Jedes Kind muss eine Maske mit sich führen. Dies gilt ohne Ausnahme.
    Bitte denken Sie an eine Aufbewahrungsgefäß für die Maske.
    Falls ein Kind ohne Maske in die Schule kommt, müssen wir es leider heimschicken.
  • Ihr Kind soll bitte erst kurz vor 8.00 Uhr an der Schule sein.
  • Sobald Ihr Kind das Schulgelände betritt, gilt Maskenpflicht (auch im Pausenhof).
  • Maskenpflicht besteht in der Schule in allen Gängen, auf dem Weg zum Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und auf dem Weg zur Toilette.
    Im Klassenzimmer, wenn das Kind auf dem Platz sitzt ist keine Maske zu tragen.
    Bei Interaktionen mit dem Lehrer, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen beide Parteien einen Mundschutz tragen.
  • Wenn die Schüler das Klassenzimmer betreten, muss es unbedingt die Hände waschen. Anschließend setzt es sich dann an einen festen Platz, den das Kind die gesamte Woche behält.
  • Jacken sind über die Stuhllehne zu hängen. Garderoben sind geschlossen.
  • Hände waschen ist immer Pflicht, sobald Ihr Kind das Klassenzimmer verlässt und wieder betritt.
  • Bitte informieren Sie ihre Kinder, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m unbedingt einzuhalten ist. Dies gilt für das Warten vor Schulbeginn, auf dem Schulweg und auch im Pausenhof.
  • Für den Unterricht geben Sie bitte Ihrem Kind alle wichtigen Materialien (Hefte, Schulbücher, Stifte, ..) mit. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Schülern ausgetauscht werden.

Ganz wichtig:

  • Denken Sie bitte daran, mit Ihrem Kind zu besprechen, dass auf dem Weg zur Schule und auch nach Hause, beim Warten vor der Schule und überall in der Schule der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist.
  • Ferner bitten wir, auf die Benutzung von Fahrrädern und Rollern für den Schulweg zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

Unterricht der 1. – 4. Klassen ab dem 15.06.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Unterricht nach den Pfingstferien soll für alle Klassen lt. Kultusministerium wieder in geteilten Klassen stattfinden.
Die Klassen werden durch die Klassenlehrer in 2 Gruppen geteilt. Der Unterricht findet im Wechsel der Lerngruppen statt.
Geschwisterkinder werden bei der Gruppeneinteilung so weit wie möglich berücksichtigt.
Genauere Informationen erhalten Sie über die Klassenlehrer / Klassenelternsprecher in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

Offener Ganztag nach den Pfingstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach Vorgaben der Stadt Fürth und des Kultusministeriums ist es leider nicht möglich, nach den Pfingstferien eine Ganztagsbetreuung anzubieten.
Auch die Anschlussbetreuung von 16.00 – 17.00 Uhr und am Freitag bis 15.00 Uhr findet dann nicht mehr statt.

Die Notbetreuung am Vormittag bleibt davon unberührt.
Am Nachmittag dürfen jedoch nur noch Kinder betreut werden, die in der OGTS und in der Notgruppe angemeldet sind.

Bei Betreuungszeiten der Notgruppe am Nachmittag sind:

  • Montag – Donnerstag: bis 14.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr je nach Anmeldung
    Abholzeiten sind flexibel
  • Freitag: bis 13.00 Uhr
    Abholzeiten sind flexibel

Wichtig: In der Notbetreuung wird es weiterhin keine Verpflegung für die Kinder geben können. Auch das Erwärmen mitgebrachter Speisen ist nicht möglich.

Notbetreuung während der Pfingstferien

Sehr geehrte Eltern,
auch in den Pfingstferien wird es für die Kinder berechtigter Eltern eine Notbetreuung geben. Diese wird an den Werktagen maximal von 8-16 Uhr angeboten.
Auf der Seite des Staatsministeriums und hier wird ein Formular zur Anmeldung veröffentlicht. Zusammen mit einem Arbeitgebernachweis unter Angabe der genauen Arbeitszeiten bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 25.05.2020.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es besteht kein Anspruch, dass die Notbetreuung an der Stammschule stattfindet. Unter Umständen wird die Notbetreuung teilweise an der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße durchgeführt.

Ferner müssen wir Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Betreuung keinerlei Verpflegung angeboten werden kann. Auch das Erwärmen von mitgebrachten Speisen ist nicht möglich.
An dieser Stelle ist zu berücksichtigen, dass Sie Ihr Kind auch von Personen eines anderen Haushalts betreuen lassen können.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie darum, die Notbetreuung nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Schulleitungen der
Farrnbach-Grundschule
Grundschule Friedrich-Ebert-Straße