Informationen zu den Gymnasien und Realschulen 2025

Hinweise zu den einzelnen Schularten:
zusammengestellt von Schulen in der Stadt Fürth

MittelschuleInformationen zur Mittelschule.mp4
RealschuleDie Realschule in Bayern
GymnasiumDas neue bayerische Gymnasium

Die aktuelle Broschüre für das Jahr 2025 wurde noch nicht zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Broschüre mit Terminen zur Anmeldung und den Informationsabenden kann hier heruntergeladen werden:
Übertritt ins Gymnasium 2024

In der Stadtzeitung der Stadt Fürth INFÜ wurde in der Ausgabe [01]25 auf Seite 31 der Beitrag „Informationen der Fürther Gymnasien zu Anmeldterminen und Aufnahmerverfahren“ veröffentlicht.

Übertritt auf die Realschule 2025

HBS Hans-Böckler Schule

Infoabend RealschuleMittwoch, 22.01.2025, 18.30 Uhr, Turnhalle

Leopold-Ullstein-Realschule

Infoabend RealschuleSamstag, 15.02.2025, 09.00 – 12.00 Uhr
„Tag der offenen Tür“

Schulanmeldung 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte unserer zukünftigen Erstklasskinder,

aufgrund der momentanen Coronasituation ist es eher unwahrscheinlich, dass wir Sie im Februar zu unserem großen Informationsabend Schulanmeldung 2022 begrüßen dürfen.
Wenn Sie in unserem Sprengel wohnen, erhalten Sie jedoch Ende Januar Post von uns mit allen notwendigen Informationen zum Schulstart Ihres Kindes: zur Schulreife, zum Anmeldeverfahren, zur Schule selbst und zu den verschiedenen Angeboten der Offenen Ganztagesschule.
Fragen, die dann noch offen bleiben, beantworten wir Ihnen gerne.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit,
bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Jürgen Krause, Schulleiter

Informationen zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte
hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums zum Schulstart nach den Weihnachtsferien. Ich bitte Sie um Beachtung, damit wir gemeinsam alles versuchen, den Kindern Schule in Präsenz zu ermöglichen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller an der Schule Wirkenden
Jürgen Krause

Absage Info-Abend 4. Klasse

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte, der 4. Klassen

aufgrund der extrem gestiegenen Inzidenzwerte, Stadt Fürth heute: „535“ sehen wir uns leider gezwungen, den Informationsabend am Donnerstag 18.11.2021 abzusagen.

Diese Entscheidung fiel uns nicht leicht, sie wurde aber aus Sorge um die Gesundheit aller und auch nach Rücksprache mit dem Stattlichen Schulamt und in Abstimmung mit anderen Grundschulen in Fürth getroffen.

Selbstverständlich werden Ihnen die Unterlagen der Referenten schnellstmöglich auf der Website der Farrnbach-Grundschule zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten Sie dann eine gesonderte Nachricht.

Fürth, den 15.11.2021

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jürgen Krause, R

Unterricht nach den Herbstferien

Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat
der Ministerrat am Mittwoch,03.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag,
8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Sport- und Schwimmunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien. Auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krause, R

„Kirchweih-Dienstag“ 12.Okt.+Ausfall offene GTS

Traditionell haben die städtisch Bediensteten am sog. „Kirchweih-Dienstag“ ab 11.30 Uhr (ab der fünften Unterrichtstunde) frei. Das hat Auswirkungen auf den schulischen Unterricht und auf die Angebote der offenen Ganztagesschule in der Grundschule.
Auch wenn dieses Jahr die Fürther Michaelis-Kirchweih ausfallen muss, gilt diese Regelung für den 12. Oktober 2021. Das heißt für Sie und Ihr Kind in der Grundschule konkret:

Der Unterricht endet an diesem Tag um 11.15 Uhr.
Das Angebot der offenen Ganztagesschule  entfällt. Es findet keine Betreuung statt.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krause, R

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 4. Oktober 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigten,

mit Blick auf das derzeit stabile Infektionsgeschehen in Bayern und die umfangreichen sonstigen Hygienemaßnahmen an den Schulen hat der Ministerrat am 30. September 2021 beschlossen, die Maskenpflicht im Unterricht nicht über den 1. Oktober 2021 hinaus zu verlängern; die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde dahingehend angepasst.

Ab Montag, den 4. Oktober 2021, gilt – im Vorgriff auf die Aktualisierung des Rahmenhygieneplans Schulen – daher Folgendes:

Maskenpflicht im Schulgebäude
Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht am Sitzplatz und in der Betreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außerhalb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht.
Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

Wie immer gilt im zeitlichen Umfeld einer Änderung der BayIfSMV, dass die dadurch notwendige Aktualisierung des Rahmenhygieneplans Schulen derzeit noch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt wird und Ihnen so rasch wie möglich zugeht.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

es gilt weiterhin die Regel, dass für Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen der Schulbesuch weiterhin nicht erlaubt ist.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Genau Information können Sie im Schreiben des Staatsministeriums nachlesen.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen