Unterricht nach den Herbstferien

Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat
der Ministerrat am Mittwoch,03.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag,
8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Sport- und Schwimmunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien. Auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krause, R

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 4. Oktober 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigten,

mit Blick auf das derzeit stabile Infektionsgeschehen in Bayern und die umfangreichen sonstigen Hygienemaßnahmen an den Schulen hat der Ministerrat am 30. September 2021 beschlossen, die Maskenpflicht im Unterricht nicht über den 1. Oktober 2021 hinaus zu verlängern; die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde dahingehend angepasst.

Ab Montag, den 4. Oktober 2021, gilt – im Vorgriff auf die Aktualisierung des Rahmenhygieneplans Schulen – daher Folgendes:

Maskenpflicht im Schulgebäude
Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht am Sitzplatz und in der Betreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außerhalb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht.
Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

Wie immer gilt im zeitlichen Umfeld einer Änderung der BayIfSMV, dass die dadurch notwendige Aktualisierung des Rahmenhygieneplans Schulen derzeit noch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt wird und Ihnen so rasch wie möglich zugeht.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

es gilt weiterhin die Regel, dass für Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen der Schulbesuch weiterhin nicht erlaubt ist.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Genau Information können Sie im Schreiben des Staatsministeriums nachlesen.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Informationen zum 1. Schultag am 14.09.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, zum Schuljahresanfang erhalten Sie folgende Informationen:

1. Klassen
Am 14.09.2021 kommen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Schulkind vor 9:00 Uhr in den Pausenhof der Schule (Hummelstraße Burgfarrnbach oder Ligusterweg Unterfarrnbach). Das Erstklasskind darf von seinen Eltern und, falls gewünscht, den kleineren Geschwistern begleitet werden. Es gilt die Testpflicht, d.h., das Schulkind muss einen Nachweis über einen aktuellen Test (sog. Schnelltest 24h, PCR-Test 48 h; daheim durchgeführter Schnelltest ist nicht gültig!), Genesung oder vollständige Impfung vorlegen.
Kinder, die keinen Nachweis erbringen, müssen unter Aufsicht der Lehrkräfte vor Schulbeginn einen Schnelltest machen, sonst dürfen sie nicht am Unterricht teilnehmen.
Um einen pünktlichen Beginn für alle zu ermöglichen ist es sehr hilfreich, wenn Ihr Kind ein gültiges Ergebnis bereits mitbringt.
Bitte denken Sie an die Abstandsregel. Im Freien müssen nicht, können aber gerne Masken getragen werden.

In Burgfarrnbach erfahren Sie im Pausenhof, in welche Klasse Ihr Kind kommt. Für jede Klasse gibt es einen bestuhlten Bereich, wo sich Ihr Kind hinsetzen kann. Nach einer kurzen Ansprache gehen dann Ihre Kinder mit der jeweiligen Klassenlehrkraft in das Zimmer.

In Unterfarrnbach warten Sie bitte mit Ihrem Kind im Pausenhof. Auch dort wird es eine kurze Ansprache geben und Ihr Kind wird anschließend von der Klassenlehrkraft in das Klassenzimmer geführt.

Der Elternbeirat bietet im Pausenhof Getränke und Muffins zur kleinen Verpflegung an.

Dann haben Sie eine knappe Stunde frei und dürfen das Schulgelände verlassen, während Ihr Kind seinen ersten Schultag im Klassenzimmer hat. Im Pausenhof holen Sie Ihr Kind nach dem Unterricht wieder ab.

Die Regelungen wurden letzte Woche vom Kultusministerium bekanntgegeben. Bitte haben Sie Verständnis für unsere konsequente Umsetzung zum Schutz der Gesundheit aller. Unsere neuen Erstklasskinder werden bestimmt einen schönen 1. Schultag haben.

2. bis 4. Klassen

Die Schülerinnen und Schüler nehmen dreimal wöchentlich an einem Test in der Schule teil. Der bereits bekannte Test durch Nasenabstrich soll in Kürze durch sog. „Lollitests“ abgelöst werden. Dazu gehen den Eltern rechtzeitig Informationen zu. Bis auf Weiteres besteht innerhalb der Gebäude Maskenpflicht (Alltags- oder OP-Maske), auch am Arbeitsplatz im Klassenzimmer.

Unterricht am ersten Schultag ist von 8:00 bis 11:15 Uhr
Offene Ganztagsschule findet statt wie von Ihnen gebucht.

Ich wünsche Ihnen und allen Schulkindern ein schönes Ferienende und einen guten, erfolgreichen Schulstart.

Am ersten Schultag lädt die Kirchengemeinde St. Johannis in Burgfarrnbach alle Erstklässer und ihre Begleitpersonen herzlich zum ökumenischen Segnungsgottesdienst ein.
Wo? Evang. Kirche – St. Johannis (Burgfarrnbach)
Wann? 14.09.2021 10.30 Uhr

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Unterricht ab 07.06.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
aufgrund des aktuellen Corona-Inzidenzwertes haben ab Montag 07.06.2021 alle Schülerinnen und Schüler der Farrnbach-Grundschule Präsenzunterricht.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.

Dabei ist zu beachten:

  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt, außer Nachmittagsunterricht.
  • Die offene Ganztagsschule findet statt. Auch Mittagessen für die Kinder in der Langgruppe wird angeboten.
  • Sportunterricht findet im Freien statt. Bitte kleiden Sie Ihr Kind entsprechend.


Damit wir alle möglichst lange im Präsenzunterricht bleiben können, gelten folgende Hygienebestimmungen:

  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude gilt Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske, sog. OP-Maske, wird vom Kultusministerium empfohlen. Die Maske muss sauber sein und sollte regelmäßig ausgetauscht werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets eine Ersatzmaske bei sich hat.
  • Die Teilnahme am Unterricht ist nur gestattet, wenn Ihr Kind zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Ihr Kind kann ein aktuelles Ergebnis eines PCR-Tests oder POC-Antigen-Tests (nicht: häuslicher Selbsttest) mitbringen oder sich in der Schule selbst testen.
    Informationen zu den Selbsttests in der Schule finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
  • Die Testpflicht entfällt, wenn Ihr Kind nach einer höchstens sechs Monate zurückliegenden Corona-Erkrankung einen entsprechenden Nachweis des Gesundheitsamtes oder Arztes vorlegt.
  • Kinder, die wegen eines fehlenden Testergebnisses oder sonstigen mit Corona in Verbindung stehenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen schriftlich entschuldigt werden und den Unterrichtsstoff selbstständig nachholen.

Weitere Informationen zum Unterrichtsbetrieb erhalten Sie von dann von Ihrer Klassenlehrkraft.

Das bayerische Kabinett berät am heutigen Freitag weitere Maßnahmen, tagesaktuelle Änderungen sind daher möglich und werden hier eingestellt.

NEU:



Ich wünsche allen eine gute Rückkehr in die Schule.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Unterricht nach den Pfingstferien

Neue Regelungen aus dem Kultusministerium

Ab Montag, 7. Juni gilt dann bei einer Sieben-Tage-Inzidenz:

► von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
► von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
► über 165: Wechselunterricht für die vierten Klassen, übrige Jahrgangsstufen im Distanzunterricht.

Ab wann die Regelungen greifen und welche Voraussetzungen gelten, entnehmen Sie bitte dem angefügten Dokument.

Wichtig:
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests .

Genaue Informationen zum Schulbetrieb an der Farrnbach-Grundschule erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Schulbetrieb am 21.05.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungeberechtigte;

für den Betrieb der Schulen gilt bis 23.05.2021 weiterhin die Allgemeinverfügung der Stadt Fürth vom 26.04.2021. Deshalb findet bis 21.05.2021 (=letzter Schultag vor den Pfingstferien) weiterhin Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen) statt. Näheres entnehmen Sie bitte aus der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Fürth.

Amtliche Bekanntmachung

Über die nach den Pfingstferien geltenden Regelungen erhalten Sie rechtzeitig Informationen.

Ich wünsche uns allen eine erholsame Zeit!

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Absage Sommerfest an der Farrnbachschule

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

leider muss das für den 25. Juni 2021 geplante traditionelle Sommerfest am Standort Burgfarrnbach auch in diesem Jahr ausfallen. Eltern und Freunde dürfen das Schulgelände nämlich nicht betreten und wir könnten für 340 Kinder und Jugendliche das Abstandsgebot und die Hygieneregeln nicht umsetzen.

Wir freuen uns aber jetzt schon darauf, SIe un Ihre Kinder auf dem Sommerfest im Juni 2022 zu begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen KrauseElternbeirat der Farrnachschule

Unterrichtsbetrieb ab 10.05.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte;

bitte beachten Sie die Aktuellen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern.
Direkte Informationen des Kultusministeriums können hier nachgelesen werden.

Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach § 3 der 12. BayIfSMV jedoch folgende Neuregelung:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel:

Überschreitung des Schwellenwerts von 165 am Sonntag, Montag und Dienstag
-> Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel:

Unterschreiten des Schwellenwerts von 165 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
-> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.


Selbsttests
Die Schule hat für die Selbsttest der Kinder, Antigen Self-Tests der Firma Siemens geliefert bekommen.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für den Test.

Hier gibt es auch ein kurzes Erklärvideo.

Für Kinder findet sich hier ein Erklärvideo der Augsburger Puppenkiste.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter