Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, das Kultusministerium hat heute ein Schreiben veröffentlicht, das die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an bayerischen Schulen erläutert. Auch über die Öffnung des Unterrichts für die 2. und 3. Klassen nach Pfingsten wurden hierbei Aussagen getroffen.
Zitat: Nach den Pfingstferien wollen wir – sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin günstig entwickelt – schließlich auch alle übrigen Jahrgangsstufen in die Schulen zurückholen, freilich ebenfalls in dem oben beschriebenen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und „Lernen zuhause“. Welche Klasse bzw. welche Gruppe wann in der Schule sein wird, erfahren Sie dann direkt von Ihrer Schule. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Prof. Dr. Michael Piazolo
Der Unterricht findet täglich von 8.00 bis 11.00 Uhr statt. Es wird Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU gehalten. Zwischen den einzelnen Stunden finden gestaffelt Pausen (im Zimmer, und/oder im Pausenhof) statt.
Jede Klasse wird halbiert und die einzelnen Lerngruppen werden in einem Rotationsverfahren von einer Lehrkraft unterrichtet.
Gruppe 1: Montag und Mittwoch Gruppe 2: Dienstag und Donnerstag
Der Freitag wird wöchentlich getauscht. Die Einteilung Ihres Kindes erfolgt durch die Klassleitungen. Der reguläre Stundenplan ist somit außer Kraft gesetzt.
Informationen zu Hygienemaßnahmen / Schulweg / Unterricht:
Kinder dürfen nur dann zur Schule kommen, wenn sie absolut gesund sind. Auch schon ein Schnupfen gilt als Erkrankung.
Jedes Kind muss eine Maske mit sich führen. Dies gilt ohne Ausnahme. Bitte denken Sie an eine Aufbewahrungsgefäß für die Maske. Falls ein Kind ohne Maske in die Schule kommt, müssen wir es leider heimschicken.
Ihr Kind soll bitte erst kurz vor 8.00 Uhr an der Schule sein.
Sobald Ihr Kind das Schulgelände betritt, gilt Maskenpflicht (auch im Pausenhof).
Maskenpflicht besteht in der Schule in allen Gängen, auf dem Weg zum Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und auf dem Weg zur Toilette. Im Klassenzimmer, wenn das Kind auf dem Platz sitzt ist keine Maske zu tragen. Bei Interaktionen mit dem Lehrer, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen beide Parteien einen Mundschutz aufsetzen.
Wenn die Schüler das Klassenzimmer betreten, muss es unbedingt die Hände waschen. Anschließend setzt es sich dann an einen festen Platz, den das Kind die gesamte Woche behält.
Jacken sind über die Stuhllehne zu hängen. Garderoben sind geschlossen.
Hände waschen ist immer Pflicht, sobald Ihr Kind das Klassenzimmer verlässt und wieder betritt.
Bitte informieren Sie ihre Kinder, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m unbedingt einzuhalten ist. Dies gilt für das Warten vor Schulbeginn, auf dem Schulweg und auch im Pausenhof.
Für den Unterricht geben Sie bitte Ihrem Kind alle wichtigen Materialien (Hefte, Schulbücher, Stifte, ..) mit. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Schülern ausgetauscht werden.
Die Klassen 1A und 1B treffen sich im Pausenhof in dem für sie jeweils festgelegten Wartebereich.
Unterfarrnbach:
Die Klassen 1C und 1D treffen sich im Pausenhof in dem für sie jeweils festgelegten Wartebereich. Vom Wartebereich werden die Kinder von einer Lehrkraft abgeholt und dann in die jeweiligen Klassenzimmer aufgeteilt. Es gibt weiterhin keinen Pausenverkauf. -> Essen, Getränk mitgeben
Offener Ganztag
Berechtigt zur Teilnahme an den schulischen Ganztagsangeboten sind alle Schülerinnen und Schüler, die
bereits zu Beginn des Schuljahres für das schulische Ganztagsangebot bzw. die Mittagsbetreuung angemeldet worden sind und gleichzeitig
eine Jahrgangsstufe besuchen, die wieder im Präsenzunterricht beschult wird und außerdem
bei Beschulung in einem rollierenden System der Gruppe angehören, die im Schulgebäude (und nicht über das Lernen zuhause) beschult wird.
Die Regelungen zur Teilnahme an der Notfallbetreuung bleiben davon unberührt.
Eine Verpflegung der Kinder im offenen Ganztag kann leider nicht angeboten werden.
Ganz wichtig:
Denken Sie bitte daran, mit Ihrem Kind zu besprechen, dass beim Warten vor der Schule und überall in der Schule der Mindestabstand 1,5 m gilt.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, der Unterricht vom 18.05.2020 – 29.05.2020 findet wie bisher statt. Die Kinder haben jeden Tag von 8.00 – 11.00 Uhr in den Fächern Deutsch, Mathe und HSU Unterricht.
Zwischen den einzelnen Stunden finden gestaffelt Pausen (im Zimmer, und/oder im Pausenhof) statt.
Jede Klasse wird halbiert und jede Gruppe von einer Lehrkraft unterrichtet. Der reguläre Stundenplan ist somit außer Kraft gesetzt. Informationen zu Hygienemaßnahmen / Schulweg / Unterricht:
Kinder dürfen nur dann zur Schule kommen, wenn sie absolut gesund sind. Auch schon ein Schnupfen gilt als Erkrankung.
Jedes Kind muss eine Maske mit sich führen. Dies gilt ohne Ausnahme. Bitte denken Sie an eine Aufbewahrungsgefäß für die Maske. Falls ein Kind ohne Maske in die Schule kommt, müssen wir es leider heimschicken.
Ihr Kind soll bitte erst kurz vor 8.00 Uhr an der Schule sein.
Sobald Ihr Kind das Schulgelände betritt, gilt Maskenpflicht (auch im Pausenhof).
Maskenpflicht besteht in der Schule in allen Gängen, auf dem Weg zum Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und auf dem Weg zur Toilette. Im Klassenzimmer, wenn das Kind auf dem Platz sitzt ist keine Maske zu tragen. Bei Interaktionen mit dem Lehrer, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen beide Parteien einen Mundschutz aufsetzen.
Wenn die Schüler das Klassenzimmer betreten, muss es unbedingt die Hände waschen. Anschließend setzt es sich dann an einen festen Platz, den das Kind die gesamte Woche behält.
Jacken sind über die Stuhllehne zu hängen. Garderoben sind geschlossen.
Hände waschen ist immer Pflicht, sobald Ihr Kind das Klassenzimmer verlässt und wieder betritt.
Bitte informieren Sie ihre Kinder, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m unbedingt einzuhalten ist. Dies gilt für das Warten vor Schulbeginn, auf dem Schulweg und auch im Pausenhof.
Für den Unterricht geben Sie bitte Ihrem Kind alle wichtigen Materialien (Hefte, Schulbücher, Stifte, ..) mit. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Schülern ausgetauscht werden.
Unterricht:
Wartebereich
Unterrichtszimmer
Zugang zu Klassenzimmern
Klasse 4a
Haupteingang der Schule (Hummelstraße)
Klasse 4aKlasse 3d
Treppenhaus Verwaltung
Klasse 4b
Pausenhof (Hummelstraße)
Klasse 4bKlasse 2d
Treppenhaus 1 Treppenhaus 2
Klasse 4c
Pausenhof (Ligusterweg)
Klasse 4cKlasse 3c
Kinder der Klasse 4a stellen Roller und/oder Räder in den Fahrradraum links neben dem Haupteingang. Klasse 4b nutzt hierfür den Rollerschuppen im Pausenhof.
Es gibt weiterhin keinen Pausenverkauf, auch im Offenen Ganztag gibt es keine Verpflegung Essen, Getränk mitgeben
Vom Wartebereich werden die Kinder von einer Lehrkraft abgeholt und dann in die jeweiligen Klassenzimmer aufgeteilt.
Die OGT betreffend, warten wir noch auf Informationen durch die Stadt Fürth.
Ganz wichtig: Denken Sie bitte daran, mit Ihrem Kind zu besprechen, dass beim Warten vor der Schule und überall in der Schule der Mindestabstand 1,5 m gilt.
Sehr geehrte Eltern, ab dem 11.05.2020 kehren die 4. Klassen in den Unterricht an der Schule zurück. Der Unterricht in diesen Klassen soll in geteilten Gruppen erfolgen. Wie die konkrete organisatorische Umsetzung gestaltet wird, können wir Ihnen leider erst nach weiteren Regelungen und Hinweisen durch das Kultusministerium mitteilen. Sobald die Schule genauere Informationen erhält, werden wir Sie schnellstmöglich darüber in Kenntnis setzen. Auch darüber, wie mit den 1. Klassen ab dem 18.05.2020 verfahren werden soll, liegen uns bezüglich der konkreten Umsetzung noch keine genauen Informationen vor. Auch diesen Punkt betreffend, werden wir Sie zeitnah informieren.
Sehr geehrte Eltern, nachdem nun schon die sechste Woche mit „Lernen zu Hause“ anbricht, möchten wir uns mit ein paar Worten an Sie wenden. Niemand hat sich vorstellen können, dass es in der heutigen Zeit einen Grund geben könnte, das Leben soweit runter fahren zu müssen, dass unsere Kinder die Schule und somit den Unterricht nicht mehr besuchen dürfen! Liebe Eltern, was Sie zurzeit leisten, in den vergangenen Wochen geleistet haben und ja, leider (wahrscheinlich) die nächsten Wochen noch leisten müssen, verdient größten Respekt und Dank von Seiten der Schulleitung und Lehrkräften! Große Anerkennung gebührt nicht zuletzt auch allen Kindern, sie müssen zurechtkommen, ohne ihre Freunde, den Klassenverband, Gruppenarbeiten und auch ohne ihre Lehrer und Lehrerinnen – die so wichtigen sozialen Kontakte fallen einfach weg! Durchhalten!!! Nicht nur für Schüler und Eltern ist diese sonderbare Zeit zu meistern, auch unsere Lehrkräfte betreten absolutes Neuland. Für die ganze Schulfamilie ist es eine noch nie dagewesene Situation, der wir alle mit viel Verständnis, Kommunikation, Menschlichkeit und Respekt begegnen sollten.
Wenn Sie Fragen, Sorgen oder Probleme haben sollten, wenden Sie sich an Ihre Lehrkraft, die Schulleitung, oder wenn Sie sich innerhalb der Elternschaft austauschen/mitteilen wollen, an den Elternbeirat (E-Mail: elternbeirat@farrnbachschule.de).
Wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Startseite auf unserer Homepage (www.farrnabchschule.de). Das Schuljahr wird voraussichtlich nicht „normal“ weitergehen, so müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Aktionen und Veranstaltungen absagen, wie u.a. leider unser Schulfest.
Wir wünschen allen viel Kraft & Durchhaltevermögen – gemeinsam schaffen wir das!
Bleiben Sie gesund, mit freundlichen Grüßen, Ihre Schulleitung & Elternbeirat der GS Farrnbachschule
Erforderlich bleibt aber weiterhin, – dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und – dass das Kind
nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
keine Krankheitssymptome aufweist,
nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin gesichert. Verpflegung / Mittagessen gibt es leider nicht.
Die schulische Notbetreuung ist laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums auf Kinder beschränkt, deren Erziehungsberechtigte im Bereich der sog. „kritischen Infrastruktur“ arbeiten bzw. bei Alleinerziehenden erwerbstätig sind. Ziel ist auch hier, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Die schriftliche Erklärung (Formulardownload siehe oben) dient in diesem Zusammenhang der Absicherung der Schülerinnen und Schüler, die an der Notbetreuung teilnehmen, und der schulischen Betreuungspersonen. Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, heute haben uns neue Informationen aus dem Kultusministerium erreicht. Diese Informationen beziehen sich auf geplante Öffnungen der Schulen, Lernen zuhause und wichtige Hinweise zum Übertritt.
Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 beschlossen, die Schulen in Bayern weiterhin geschlossen zu halten. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie die genauen Informationen und Hilfestellungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier. Unter Punkt 4 und Punkt 5 der Allgemeinverfügung finden Sie eine genaue Erläuterung hinsichtlich der Notbetreuung.
In Grundschulklassen wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entscheiden.
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, in den Osterferien findet an der Farrnbach-Grundschule im Schulhaus Burgfarrnbach, Hummelstraße 9 eine Notfallbetreuung statt. Vom 06. – 09. April und vom 14. – 17. April können Kinder der Farrnbach-Grundschule betreut werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung hat und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier finden Sie eine Aufstellung systemkritischer Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung berechtigt sind.
Bitte teilen Sie uns bis spätestens 2. April per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de) oder telefonisch (zwischen 8 und 11 Uhr, 0911/997540) die notwendigen Betreuungszeiten mit, zu denen Sie Ihr Kind anmelden wollen.
Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr.
Ganztagsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Möglichkeiten, Mahlzeiten zu erwärmen bestehen nicht.
Die reguläre Ferienbetreuung ist augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung nicht durchführbar.