Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung ab 19. April 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

aktuell liegt die Inzidenz in der Stadt Fürth über 200.
Das bedeutet weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung.
In den 4. Klassen findet weiterhin Wechselunterricht statt.
Die amtliche Bekanntmachung kann hier nachgelesen werden.

Für die Notgruppen und die 4. Klassen bedeutet es weiterhin, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen daher ein negatives Covid-19-Testergebnis haben, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wenn Ihr Kind kein gültiges Testergebnis in die Schule mitbringt, wird es automatisch an der Schule getestet (KM-Schreiben vom 09.04.2021 Nachmittag).

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Unterricht ab 12.04.2021 – Selbsttest neu: Änderung Einwilligung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

da die Inzidenzzahl in der Stadt Fürth über 100 liegt, haben die 1. bis 3. Klassen weiterhin Distanzunterricht.
Die 4 Klassen werden ab 12.04.2021 im Wechselunterricht täglich bis 12.15 Uhr beschult.

Ab dem 12.04.2021 gilt in den Schulen eine generelle Testpflicht.

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen daher ein negatives Covid-19-Testergebnis haben, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wenn Ihr Kind kein gültiges Testergebnis in die Schule mitbringt, wird es automatisch an der Schule getestet (KM-Schreiben vom 09.04.2021 Nachmittag).

Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie ausdrücklich widersprechen.
Das dazugehörige Schreiben des Kultusministeriums kann hier heruntergeladen werden.

Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Ein Anspruch auf besondere Formate des Distanzunterrichts besteht nicht.

Eine Anleitung für den Test können Sie sich hier anschauen und mit Ihren Kindern durchsprechen.

Kinder bei denen ein positiver Selbsttest erfolgt, müssen in der Schule sofort isoliert und von den Eltern schnellstmöglich von der Schule abgeholt werden.
Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Klassenkameraden können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.

Was passiert, wenn jemand die Testpflicht verweigert?
Die Schulpflicht kann nur durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.

Wichtig:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie am Vormittag immer telefonisch erreichbar sind.


Notgruppe:
Wie schon oben angeführt werden auch in der Notgruppe zwei Mal pro Woche Selbsttests durchgeführt. Hier gilt das gleiche Vorgehen wie in den 4. Klassen.

In der Woche nach den Osterferien kann in der Notgruppe und in der Offenen Ganztagesschule leider kein Mittagessen angeboten werden.Sobald der Schule neuere Informationen vorliegen, werden Sie schnellstmöglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

Unterricht ab 12.04.2021

Stand 26.03.2021

Unterricht
Inzidenz in Fürth von über 100
die 1. bis 3. Klassen im Distanzunterricht, die 4. Klassen im Wechselunterricht

Inzidenz von 50 bis 100
die 1. bis 4. Klassen im Wechselunterricht

Inzidenz von unter 50
die 1. bis 4. Klassen im Präsenzunterricht

Notbetreuung
nur im Notfall, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt
schriftliche Anmeldung bis 09.04.2021
ab einer Inzidenz von über 100 nur mit negativem Testergebnis
Voraussetzung ist, dass Ihr Kind völlig gesund ist

Tests
Ab einer Inzidenz von über 100 ist der Besuch der Schule nur erlaubt, wenn zweimal wöchentlich schriftlich ein negatives Testergebnis vorliegt in Form eines PCR-TEsts oder eines Schnelltests, wie sie z.B. Apotheken anbieten. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden können, gelten nicht. Sie können aber damit die Anwendung des Tests mit Ihrem Kind üben, wenn nach den Osterferien Tests an der Schule durch die Kinder durchgeführt werden. Diese Tests geben allen mehr Sicherheit, das Kultusministerium bittet Sie Ihr Einverständnis zur Durchführung zu geben. Das Formular dazu finden Sie hier.

Über Änderungen werden Sie umgehend informiert.

Selbsttest an den Schulen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die bayerische Staatsregierung hat für die Schulen ein freiwilliges Testkonzept entworfen. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem angehängten Elternbrief aus dem Kultusministerium. Genauere Ausführungen, wie, wann, welche speziellen Tests und in welchem Umfang die Testungen an der Farrnbach-Grundschule stattfinden werden, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht liefern, da uns noch keine konkreten Informationen und auch keine Schnelltests zur Verfügung stehen und wir auch nicht wissen, wann diese an der Schule eintreffen werden.
Um gut planen zu können, möchten wir Sie aber bitten, uns über beiliegenden Rückmeldebogen zurückzumelden, ob Ihr Kind an der freiwilligen Testung teilnehmen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Einwilligungserklärung_Selbsttests

Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) heute bei 134,6 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Montag, 22., bis einschließlich Freitag, 26. März, nur Distanzunterricht stattfinden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen. Für sie findet Präsenzunterricht statt, wenn die Mindestabstände von 1,5 Meter eingehalten werden können, oder Wechselunterricht.

Auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen, Notbetreuungen sind im Rahmen der geltenden Regelungen möglich.

Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtungen in der Woche vom 29. März bis 1. April. Welche Unterrichtsform nach den zweiwöchigen Osterferien für Schulen gilt, verkündet die Stadt am Freitag, 9. April.


Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden. 

Eine Notbetreuung ist im Rahmen der geltenden Regeln weiterhin möglich.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.
In der Notbetreuung kann leider keine Verpflegung angeboten werden.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Die Bestimmungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen können Sie hier nachlesen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung ab 15. März 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die Stadt Fürth hat heute folgende Anordnung erlassen:

12.3.2021 – Kinder, Jugend, Schulen
Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung
Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) heute bei 134,6 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Montag,15., bis einschließlich Freitag, 19. März, nur Distanzunterricht stattfinden kann.


Die amtliche Bekanntmachung kann von der Website der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden.

Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Woche vom 22. bis 26. März.

Eine Notbetreuung ist im Rahmen der geltenden Regeln weiterhin möglich.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.
In der Notbetreuung kann leider keine Verpflegung angeboten werden.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

Distanzunterricht und Notbetreuung ab dem 10.03.2021

Fürth, den 09.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir haben heute um 11.15 Uhr folgende Information von der Stadt Fürth über die Homepage der Stadt Fürth erhalten:

Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 115,2 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Mittwoch, 10. März, bis zunächst Freitag, 12. März, nur noch Distanzunterricht stattfinden kann. Ausgenommen sind Abiturientinnen und Abiturienten sowie Schülerinnen und Schüler von Berufs- und Fachoberschulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bevorstehen.

Auch Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen, Notbetreuungen sind im Rahmen der geltenden Regelungen möglich. 

Erst ab Montag, 15. März, besteht die Möglichkeit der wochenweisen Öffnungen der Schulen und Kitas, aktuell ist noch der Inzidenzwert maßgeblich. Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die amtliche Bekanntmachung kann von der Website der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden. 

Deshalb müssen bis auf Weiteres unsere Grundschulklassen wieder in den Distanzunterricht.

Bitte beachten Sie ab Freitag die Homepage der Stadt Fürth und die der Farrnbachschule, wie der Unterricht ab dem 15. März 2021 stattfindet.

Sobald wir neuere Informationen haben, werden wir sie Ihnen schnellstmöglich bekanntgeben.

Eine Notbetreuung erfolgt weiter wie bisher.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

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