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Schulanfang 10.09.2024

1.Klassen
Am 10.09.2024 kommen Sie bitte mit Ihrem Schulkind kurz vor 9:00 Uhr in das jeweilige Schulhaus, Burgfarrnbach oder Unterfarnbach. Diese Einteilung ging Ihnen schriftlich im Juli zu.
Im Pausenhof erfahren Sie, in welche Klasse Ihr Kind kommt. Wir begrüßen Sie und Ihr Kind in einer kleinen Feier (sofern es nicht regnet).
Anschließend können Sie Ihr Kind kurz in das Klassenzimmer begleiten.
Dann haben Sie ca. 45 min frei und dürfen das Schulgelände verlassen oder sich vom Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen verwöhnen lassen, während Ihr Kind seinen ersten Schultag im Klassenzimmer hat. Nach dem Unterricht holen Sie Ihr Kind wieder ab.
Bitte beachten Sie, dass während der Einschulungsfeier weder gefilmt noch fotografiert werden darf. Am besten lassen Sie Ihr Smartphone eingesteckt und genießen die erste Schulstunde Ihres Kindes.

2. bis 4. Klassen
Unsere Großen finden, falls Lehrerwechsel, ihr neues Klassenzimmer an einer Infotafel am Schuleingang.
Unterricht von 8:00 bis 11:15 Uhr
Offene Ganztagsschule findet statt wie von Ihnen gebucht.

Ich wünsche allen Schulkindern einen guten und erfolgreichen Schulstart.
Jürgen Krause, Rektor

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Einschulung 2024

Alle wichtigen Informationen zur Einschulung 2024/25 finden Sie hier: 

2024 Anschreiben zur Schulanmeldung

Religionsunterricht Falls Ihr Kind bekenntnislos ist bzw. einer anderen  Religion als katholisch/evangelisch angehört aber den katholischen/evangelischen Religionsunterricht besuchen soll, finden Sie den Antrag hier zum Download.


Falls Ihr Kind orthodox ist aber den katholischen/evangelischen Religionsunterricht besuchen soll, muss zusätzlich ein Antrag bei der orthodoxen Kirche gestellt werden. Diesen finden Sie hier zum Download.

Informationen zur bayerischen Grundschule Hier finden Sie aktuelle Informationen des STMUK zur bayerischen Grundschule.

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Informationen zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte
hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums zum Schulstart nach den Weihnachtsferien. Ich bitte Sie um Beachtung, damit wir gemeinsam alles versuchen, den Kindern Schule in Präsenz zu ermöglichen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller an der Schule Wirkenden
Jürgen Krause

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Absage Info-Abend 4. Klasse

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte, der 4. Klassen

aufgrund der extrem gestiegenen Inzidenzwerte, Stadt Fürth heute: „535“ sehen wir uns leider gezwungen, den Informationsabend am Donnerstag 18.11.2021 abzusagen.

Diese Entscheidung fiel uns nicht leicht, sie wurde aber aus Sorge um die Gesundheit aller und auch nach Rücksprache mit dem Stattlichen Schulamt und in Abstimmung mit anderen Grundschulen in Fürth getroffen.

Selbstverständlich werden Ihnen die Unterlagen der Referenten schnellstmöglich auf der Website der Farrnbach-Grundschule zur Verfügung gestellt. Dazu erhalten Sie dann eine gesonderte Nachricht.

Fürth, den 15.11.2021

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jürgen Krause, R

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Unterricht nach den Herbstferien

Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat
der Ministerrat am Mittwoch,03.11.2021 in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag,
8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

Sport- und Schwimmunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien. Auf einen möglichst großen Abstand ist zu achten.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krause, R

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Schulbetrieb am 21.05.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungeberechtigte;

für den Betrieb der Schulen gilt bis 23.05.2021 weiterhin die Allgemeinverfügung der Stadt Fürth vom 26.04.2021. Deshalb findet bis 21.05.2021 (=letzter Schultag vor den Pfingstferien) weiterhin Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen) statt. Näheres entnehmen Sie bitte aus der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Fürth.

Amtliche Bekanntmachung

Über die nach den Pfingstferien geltenden Regelungen erhalten Sie rechtzeitig Informationen.

Ich wünsche uns allen eine erholsame Zeit!

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Absage Sommerfest an der Farrnbachschule

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

leider muss das für den 25. Juni 2021 geplante traditionelle Sommerfest am Standort Burgfarrnbach auch in diesem Jahr ausfallen. Eltern und Freunde dürfen das Schulgelände nämlich nicht betreten und wir könnten für 340 Kinder und Jugendliche das Abstandsgebot und die Hygieneregeln nicht umsetzen.

Wir freuen uns aber jetzt schon darauf, SIe un Ihre Kinder auf dem Sommerfest im Juni 2022 zu begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen KrauseElternbeirat der Farrnachschule

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Unterrichtsbetrieb ab 10.05.2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte;

bitte beachten Sie die Aktuellen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern.
Direkte Informationen des Kultusministeriums können hier nachgelesen werden.

Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach § 3 der 12. BayIfSMV jedoch folgende Neuregelung:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel:

Überschreitung des Schwellenwerts von 165 am Sonntag, Montag und Dienstag
-> Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel:

Unterschreiten des Schwellenwerts von 165 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
-> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.


Selbsttests
Die Schule hat für die Selbsttest der Kinder, Antigen Self-Tests der Firma Siemens geliefert bekommen.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung für den Test.

Hier gibt es auch ein kurzes Erklärvideo.

Für Kinder findet sich hier ein Erklärvideo der Augsburger Puppenkiste.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Kontaktpersonenmanagement im Rahmen der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Robert Koch-Institut (RKI) hat im April seine Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement im Rahmen der Corona-Pandemie aktualisiert. Die Empfehlungen wurden für den Freistaat in der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation), Az. G51s-G8000-2021/505-38, festgelegt. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf das Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld, über das wir im Folgenden informieren möchten.

Einstufung als enge Kontaktperson

Die Differenzierung der Kontaktpersonen im schulischen Umfeld in Kategorie 1 und 2 entfällt künftig, eingeführt wird der Begriff „enge Kontaktperson“.

Die Einstufung als „enge Kontaktperson“ erfolgt weiterhin durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Eine Kontaktperson wird als enge Kontaktperson eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Situationen gegeben ist:

  • Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als zehn Minuten ohne adä-quaten Schutz
  • Gespräch mit dem Fall (Kontakt < 1,5 m, unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten, auch wenn adäquater Schutz getragen wurde.

Vorgehen bei bestätigten Fällen

Für die Frage, ob Personen z. B. einer Klasse als enge Kontaktperson eingestuft werden, sind verschiedene Faktoren entscheidend (z. B. Zahl der infizierten Personen in der Klasse, Größe des Unterrichtsraums, usw.). Allein die Tatsache, dass eine Klasse gemeinsam Selbsttests durchgeführt hat, hat bei einem später mittels PCR bestätigten positiven Ergebnis einer Schülerin oder eines Schülers dieser Klasse insbesondere nicht automatisch zur Folge, dass die gesamte Klasse als enge Kontaktpersonen eingestuft werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schülern einen passenden Mund-Nasen-Schutz tragen, und alle Mitglieder der Schulfamilie die Schutz- und Hygienemaßnahmen einhalten müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler mit positivem Selbsttest bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden muss.

Meldepflicht von positiven Selbsttests in der Schule

Zeigt ein in der Schule von einer Schülerin oder einem Schüler durchgeführter Selbsttest ein positives Ergebnis, so teilt künftig die Schule dieses Ergebnis, den Namen und die Kontaktdaten der betreffenden Schülerin oder zu dem betreffenden Schüler unverzüglich dem Gesundheitsamt mit. Das Weitere übernimmt das Gesundheitsamt. Die Datenschutzhinweise wurden aktualisiert (vgl. Mehr Sicherheit durch Selbsttests an bayerischen Schulen (bayern.de)

Zusätzlich dürfen wir auf die Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. Mai 2021 hinweisen. Nach deren § 1a Abs. 1 sind folgende Personengruppen vom Erfordernis eines negativen Testergebnisses ausgenommen:

Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen), oder

Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt (genesene Personen),

und die jeweils keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen und bei denen keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Unterricht ab 03.05.2021 – Auswirkungen der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
da der Inzidenzwert der vergangenen Tage für die Stadt Fürth über 100 liegt ist auch für die kommenden Schulwoche, 03.05.21 bis 07.05.21 mit Distanzunterricht für die ersten, zweiten und dritten Klassen zu rechnen. Die vierten Klassen besuchen die Schule im Wechselunterricht. Eine Notbetreuung wird weiter unter den Ihnen bekannten Bedingungen angeboten. Die Testpflicht für den Besuch des Präsenzunterrichts und der Notbetreuung besteht weiter.

Die Schule erhielt aus dem Kultusministerium Ausführungen zum Unterricht (hier in Auszügen):

Am 23. und am 27. April 2021 wurde die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in einigen Punkten angepasst. Für den Unterrichtsbetrieb in Bayern ergeben sich daraus – wie bereits mitgeteilt – derzeit keine Änderungen.
Vorerst bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt daher wie bisher:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für
– die Abschlussklassen,
– die Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und an der Fachoberschule sowie
– die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, soweit nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet wird.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 findet
– in allen Jahrgangsstufen aller Schularten Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand,
– in der Grundschulstufe bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 voller Präsenzunterricht statt.

Auch die Rahmenbedingungen für den Präsenzbetrieb (allgemeine Hygienemaßnahmen (wie Maskenpflicht, Mindestabstand, Nachweis eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts [„Testobliegenheit“]) gelten unverändert weiter. Klargestellt ist jetzt in § 18 Abs. 2 der 12. BayIfSMV, dass auch während schulischer Abschlussprüfungen Maskenpflicht besteht.

Für die Frage, ab wann welche der o. g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach § 3 der 12. BayIfSMV jedoch folgende Neuregelung:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.
Beispiel:

Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag
-> Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Beispiel:

Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch
-> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt. Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt. Der damit verbundenen Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation sind wir uns bewusst; eine Beibehaltung der bisherigen Regelung war jedoch leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
Ministerialdirektor, Kultusministerium

Über Änderungen werden Sie umgehend informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung ab 26. April 2021 – Beschluss des Bundes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite neu gefasst. Im Bundestag wurde das Gesetz bereits gestern beschlossen, die Befassung im Bundesrat ist heute. Ziel der bundesrechtlichen Gesetzesanpassung ist es, eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einzuführen. Die in der Neufassung des IfSG getroffenen Regelungen betreffen grundsätzlich auch den Schulbereich.
Neu gefasst wurde auch das Merkblatt zum Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomenbei Kindern und Jugendlichen in Schulen.

Kurz zusammengefasst wird sich an der bisherigen Verfahrensweise an bayerischen Schulen aber nichts ändern. Sie können die aktuellen Informationen und das geänderte Merkblatt hier herunterladen.

Da der Inzidenzwert der vergangenen sieben Tage am heutigen Donnerstag (22.04.2021) bei 294 für die Stadt Fürth liegt ist auch für die kommenden Schulwoche, 26.04.21 bis 30.04.21 mit Distanzunterricht für die ersten, zweiten und dritten Klassen zu rechnen. Die vierten Klassen besuchen die Schule im Wechselunterricht. Eine Notbetreuung wird weiter unter den Ihnen bekannten Bedingungen angeboten. Die Testpflicht für den Besuch des Präsenzunterrichts und der Notbetreuung besteht weiter. Die offizielle behördliche Bekanntmachung der Stadt Fürth erwarten wir wieder im Laufe des Freitags, sie kann hier herunteruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung ab 19. April 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

aktuell liegt die Inzidenz in der Stadt Fürth über 200.
Das bedeutet weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung.
In den 4. Klassen findet weiterhin Wechselunterricht statt.
Die amtliche Bekanntmachung kann hier nachgelesen werden.

Für die Notgruppen und die 4. Klassen bedeutet es weiterhin, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen daher ein negatives Covid-19-Testergebnis haben, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wenn Ihr Kind kein gültiges Testergebnis in die Schule mitbringt, wird es automatisch an der Schule getestet (KM-Schreiben vom 09.04.2021 Nachmittag).

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Unterricht ab 12.04.2021 – Selbsttest neu: Änderung Einwilligung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

da die Inzidenzzahl in der Stadt Fürth über 100 liegt, haben die 1. bis 3. Klassen weiterhin Distanzunterricht.
Die 4 Klassen werden ab 12.04.2021 im Wechselunterricht täglich bis 12.15 Uhr beschult.

Ab dem 12.04.2021 gilt in den Schulen eine generelle Testpflicht.

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen daher ein negatives Covid-19-Testergebnis haben, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wenn Ihr Kind kein gültiges Testergebnis in die Schule mitbringt, wird es automatisch an der Schule getestet (KM-Schreiben vom 09.04.2021 Nachmittag).

Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie ausdrücklich widersprechen.
Das dazugehörige Schreiben des Kultusministeriums kann hier heruntergeladen werden.

Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Ein Anspruch auf besondere Formate des Distanzunterrichts besteht nicht.

Eine Anleitung für den Test können Sie sich hier anschauen und mit Ihren Kindern durchsprechen.

Kinder bei denen ein positiver Selbsttest erfolgt, müssen in der Schule sofort isoliert und von den Eltern schnellstmöglich von der Schule abgeholt werden.
Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Klassenkameraden können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.

Was passiert, wenn jemand die Testpflicht verweigert?
Die Schulpflicht kann nur durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.

Wichtig:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie am Vormittag immer telefonisch erreichbar sind.


Notgruppe:
Wie schon oben angeführt werden auch in der Notgruppe zwei Mal pro Woche Selbsttests durchgeführt. Hier gilt das gleiche Vorgehen wie in den 4. Klassen.

In der Woche nach den Osterferien kann in der Notgruppe und in der Offenen Ganztagesschule leider kein Mittagessen angeboten werden.Sobald der Schule neuere Informationen vorliegen, werden Sie schnellstmöglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Unterricht ab 12.04.2021

Stand 26.03.2021

Unterricht
Inzidenz in Fürth von über 100
die 1. bis 3. Klassen im Distanzunterricht, die 4. Klassen im Wechselunterricht

Inzidenz von 50 bis 100
die 1. bis 4. Klassen im Wechselunterricht

Inzidenz von unter 50
die 1. bis 4. Klassen im Präsenzunterricht

Notbetreuung
nur im Notfall, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt
schriftliche Anmeldung bis 09.04.2021
ab einer Inzidenz von über 100 nur mit negativem Testergebnis
Voraussetzung ist, dass Ihr Kind völlig gesund ist

Tests
Ab einer Inzidenz von über 100 ist der Besuch der Schule nur erlaubt, wenn zweimal wöchentlich schriftlich ein negatives Testergebnis vorliegt in Form eines PCR-TEsts oder eines Schnelltests, wie sie z.B. Apotheken anbieten. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden können, gelten nicht. Sie können aber damit die Anwendung des Tests mit Ihrem Kind üben, wenn nach den Osterferien Tests an der Schule durch die Kinder durchgeführt werden. Diese Tests geben allen mehr Sicherheit, das Kultusministerium bittet Sie Ihr Einverständnis zur Durchführung zu geben. Das Formular dazu finden Sie hier.

Über Änderungen werden Sie umgehend informiert.

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Selbsttest an den Schulen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die bayerische Staatsregierung hat für die Schulen ein freiwilliges Testkonzept entworfen. Die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem angehängten Elternbrief aus dem Kultusministerium. Genauere Ausführungen, wie, wann, welche speziellen Tests und in welchem Umfang die Testungen an der Farrnbach-Grundschule stattfinden werden, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht liefern, da uns noch keine konkreten Informationen und auch keine Schnelltests zur Verfügung stehen und wir auch nicht wissen, wann diese an der Schule eintreffen werden.
Um gut planen zu können, möchten wir Sie aber bitten, uns über beiliegenden Rückmeldebogen zurückzumelden, ob Ihr Kind an der freiwilligen Testung teilnehmen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Einwilligungserklärung_Selbsttests

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Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) heute bei 134,6 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Montag, 22., bis einschließlich Freitag, 26. März, nur Distanzunterricht stattfinden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen. Für sie findet Präsenzunterricht statt, wenn die Mindestabstände von 1,5 Meter eingehalten werden können, oder Wechselunterricht.

Auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen, Notbetreuungen sind im Rahmen der geltenden Regelungen möglich.

Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Kindertageseinrichtungen in der Woche vom 29. März bis 1. April. Welche Unterrichtsform nach den zweiwöchigen Osterferien für Schulen gilt, verkündet die Stadt am Freitag, 9. April.


Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden. 

Eine Notbetreuung ist im Rahmen der geltenden Regeln weiterhin möglich.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.
In der Notbetreuung kann leider keine Verpflegung angeboten werden.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Die Bestimmungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen können Sie hier nachlesen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

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Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung ab 15. März 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die Stadt Fürth hat heute folgende Anordnung erlassen:

12.3.2021 – Kinder, Jugend, Schulen
Weiterhin Distanzunterricht und Notbetreuung
Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) heute bei 134,6 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Montag,15., bis einschließlich Freitag, 19. März, nur Distanzunterricht stattfinden kann.


Die amtliche Bekanntmachung kann von der Website der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden.

Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Woche vom 22. bis 26. März.

Eine Notbetreuung ist im Rahmen der geltenden Regeln weiterhin möglich.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.
In der Notbetreuung kann leider keine Verpflegung angeboten werden.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

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Distanzunterricht und Notbetreuung ab dem 10.03.2021

Fürth, den 09.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir haben heute um 11.15 Uhr folgende Information von der Stadt Fürth über die Homepage der Stadt Fürth erhalten:

Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Fürth laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 115,2 pro 100 000 Einwohner liegt, gibt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz bekannt, dass an den Fürther Schulen von Mittwoch, 10. März, bis zunächst Freitag, 12. März, nur noch Distanzunterricht stattfinden kann. Ausgenommen sind Abiturientinnen und Abiturienten sowie Schülerinnen und Schüler von Berufs- und Fachoberschulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen bevorstehen.

Auch Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen, Notbetreuungen sind im Rahmen der geltenden Regelungen möglich. 

Erst ab Montag, 15. März, besteht die Möglichkeit der wochenweisen Öffnungen der Schulen und Kitas, aktuell ist noch der Inzidenzwert maßgeblich. Die Stadt Fürth informiert am kommenden Freitag über den weiteren Betrieb der Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die amtliche Bekanntmachung kann von der Website der Stadt Fürth angesehen und heruntergeladen werden. 

Deshalb müssen bis auf Weiteres unsere Grundschulklassen wieder in den Distanzunterricht.

Bitte beachten Sie ab Freitag die Homepage der Stadt Fürth und die der Farrnbachschule, wie der Unterricht ab dem 15. März 2021 stattfindet.

Sobald wir neuere Informationen haben, werden wir sie Ihnen schnellstmöglich bekanntgeben.

Eine Notbetreuung erfolgt weiter wie bisher.

Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und hoffe sehr, Ihnen bald wieder bessere Nachrichten verkünden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, Schulleiter

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Zwischenzeugnisse im Schuljahr 2020/2021

Sehr geehrte Eltern,
aufgrund des momentanen, Corona bedingten Wechselunterrichts wird das Zwischenzeugnis in diesem Schuljahr an zwei Tagen ausgeteilt.
Je nach Gruppenzugehörigkeit erhält Ihr Kind am Donnerstag 04.03.2021 bzw. Freitag 05.03.2021 das Zwischenzeugnis für das Schuljahr 2020/2021.
Das Datum des Zeugnisses ist in jedem Fall der 05. März 2021.
Wir bitte Sie, das Zeugnis zu unterschreiben und es zu Beginn der nächsten Woche Ihrem Kind zur Überprüfung der Kenntnisnahme wieder in die Schule mitzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, R

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Unterricht ab dem 08.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

am vergangenen Freitag informierte der Kultusminister Prof. Dr. Piazolo die Schulen über die weitere Vorgehensweise der Staatsregierung.

„Wie ich in meinem letzten Schreiben vom 16.02.2021 betont habe, ist es mein Ziel, baldmöglich für alle Schülerinnen und Schüler wieder Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht zu ermöglichen.

Wann dies erreichbar ist, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab und wird Gegenstand intensiver Beratungen sein. Mit dem heutigen Schreiben möchte ich Sie über die nächsten Verfahrensschritte auf politischer Ebene informieren:
· Am Mittwoch, den 3. März wird die nächste Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin stattfinden. Dort werden ggf. auch grundlegende Beschlüsse für den weiteren Schulbetrieb gefasst werden.
· Am Donnerstag, den 4. März wird der Bayerische Ministerrat die Rahmenbeschlüsse vom Vortag präzisieren und ggf. auch über den weiteren Schulbetrieb in Bayern entscheiden.
· Am Freitag, den 5. März wird der Bayerische Landtag sich mit den Beschlüssen befassen.

Die konkrete Ausgestaltung eines möglichen weiteren Öffnungsschritts werden wir Ihnen danach so schnell wie möglich übermitteln. Damit Sie mehr Zeit für Ihre erst danach möglichen organisatorischen Vorbereitungen haben, planen wir, einen ggf. weiteren Öffnungsschritt nicht schon unmittelbar ab 8. März zu vollziehen.“
Prof. Dr. Michael Piazolo

Um auch Ihnen, sehr geehrte Eltern, eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wird an der Farrnbach-Grundschule der Unterricht auch in den nächsten zwei Wochen (08.03. – 19.03.2021) im Wechselunterricht wie bisher stattfinden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Ich bin mir der Belastung bewusst, der Sie und Ihre Kinder ausgesetzt sind.
Sobald wir neuere Informationen vom Kultusministerium erhalten, werden wir Sie schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, R


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Anpassungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/21 und zu der Anzahl schriftlicher Leistungsnachweise

Sehr geehrte Eltern,
am Freitag Nachmittag gab das Kultusministerium Ausführungen zum Übertrittsverfahren im Schuljahr 2021/22 und zur Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche bekannt.

1. Gesamtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis

Ziff. 1 des o.g. Kultusministeriellen Schreibens führt aus, dass bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten durchgeführt werden sollen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Richtzahl handelt, die situations- und bedarfsgerecht auch unterschritten werden kann. Die Entscheidung über die Verteilung der Probearbeiten auf die drei genannten Fächer trifft die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung.

2. Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche

Angesichts der besonderen Ausnahmesituation und mit dem Ziel, den Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Übertrittsverfahren zu reduzieren und die Probendichte in den noch verbleiben-den Wochen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses den besonderen Um-ständen anzupassen, beachten Sie bitte, dass die Höchstzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche in Abweichung von § 10 Abs. 2 S. 3 GrSO von bisher zwei schriftlichen Leistungsnachweisen auf einen reduziert wird.

Die Reduzierung der Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise gilt ausdrücklich auch für die Jahrgangsstufen 1 – 3.

Diese Regelung gilt ausschließlich für das Schuljahr 2020/2021 und ab dem 01.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Krause, R

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OGTS – Mittagessen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

für Kinder, die im Rahmen des Wechselunterrichts in der OGTS angemeldet sind, gibt es ab 01. März 2021 wieder ein warmes Mittagessen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. J. Krause, R
gez. S. Berger, J. Woigk, Leitung OGTS

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Informationen zu Zwischenzeugnissen – Übertritt – Probeunterricht

Sehr geehrte Eltern,

mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.01.2021 erhielten die Schulen Informationen über Zeugnisse und Zeugnistermine.

Dieses Schreiben kreuzte sich mit Informationen, die Ministerpräsident Markus Söder am 18.01.2021 in einer Pressekonferenz verkündete und über die die Schulen noch keine Mitteilung erhalten haben.

Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4

Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden.
Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.

Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

In Abweichung von § 6 Abs. 2 Grundschulordnung (GrSO) erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand möglich

Übertrittszeugnisse

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.

Probeunterricht

Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt. Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen der weiterführenden Schulen nicht erfolgen.

Auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Fürth www.schulaemter-fuerth.de finden Sie unter der Rubrik Übertrittscoaches Ansprechpartner der weiterführenden Schulen für die Elternberatung.

Zwischenzeugnisse

Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, ist auch ein Postversand an die Erziehungsberechtigten möglich.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause
Schulleiter

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Unterrichtssituation und Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
folgende Informationen sind uns soeben zugegangen.
Hier finden Sie ein Schreiben des Bayerischen Kultusministers zur Unterrichtssituation ab dem 11. Januar 2021.

Die Informationen zur Notbetreuung habe ich unten angeführt.
Ob diese Betreuung in beiden Schulhäusern angeboten werden kann, wird sich an der Anzahl der zu betreuenden Kinder orientieren.

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Unterricht ab 11. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
wie schon erwartet startet der Unterricht am 11. Januar nicht mit Präsenzunterricht.
Das bedeutet,
– Ihr Kind erhält Aufgaben von der Lehrkraft, die in einem vorgegebenen Zeitraum zu erledigen sind.
– die Aufgaben können auf unterschiedlichsten Wegen Ihrem Kind zukommen. Auch die bewährten Abhol- und Bringboxen in den jeweiligen Schulhäusern werden wieder zum Einsatz kommen.
– Bitte sorgen Sie dafür, dass die von den Lehrkräften vereinbartem Terminen (Telefonaten, Videokonferenzen, …) mit Ihrem Kind eingehalten werden können.

Notbetreuung:
Aktualisierung: Siehe neueren Beitrag: Notbetreuung ab dem 11.Januar 2021


Die kommenden Wochen werden für uns bestimmt nicht leicht. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Ihnen und Ihrem Kind unsere für den Distanzunterricht getroffenen Vorbereitungen Hilfe und Sicherheit bieten können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krause, Schulleiter

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Notbetreuung ab 16.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
wie Sie heute in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Bayerischen Ministerpräsidenten erfahren haben, sind die Schulen ab Mittwoch 16.12.2020 geschlossen.

Um die Notbetreuung für die letzten Tage vor den Ferien planen zu können, benötigen wir bis spätestens Dienstag 15.12.2020, 12.00 Uhr Ihre Mitteilung, ob Sie eine Betreuung im Rahmen der regulären Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit der offenen Ganztagsschule benötigen.
Eine Verpflegung können wir leider nicht anbieten. Es gelten die Vorschriften des gültigen Rahmenhygieneplans.

Teilen Sie uns bitte unbedingt mit:
* an welchen Tagen Sie die Betreuung benötigen.
* in welchem Umfang (von – bis) die Betreuung stattfinden soll.


Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann,
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten,
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.

Damit die unterrichtsfreien Tage ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Schon jetzt wünsche ich Ihnen, dass Sie und Ihre Familie ein gesundes Weihnachtsfest feiern bzw. gesunde Ferientage erleben dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krause, Schulleiter

Anmeldung Notbetreuung ab dem 16.12.2020

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Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
sie finden hier das Schreiben des Kultusministeriums an Sie abgedruckt.
Voraussichtlich in der Woche ab dem 7. Dezember erhalten Sie von der Schule ein Schreiben, mit dem Sie Ihren Bedarf für Notbetreuung anmelden können. Die Organisation der Notbetreuung muss vorher mit den Vorgaben des Sachaufwandsträgers und des Staatlichen Schulamts abgestimmt werden, daher bitte noch etwas Geduld. Damit die beiden unterrichtsfreien Tage auch ihren Sinn erfüllen, bitte ich Sie die Notbetreuung, wie der Begriff sagt, nur im Notfall in Anspruch zu nehmen, damit wir alle gesund in die Weihnachtsferien starten können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause, Schulleiter

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Rahmenhygienplan für Schule

Das Kultusministerium hat den Rahmenhygieneplan für Schulen überarbeiten und er liegt nun in der gültigen Form vor.
Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand 10.11.2020)

Beachten Sie bitte vor allem folgendes:
Folgende Personen dürfen die Schule nicht besuchen:

  • Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (z. B. Fieber, trockener Husten (Atemprobleme), Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Durchfall) aufweisen oder
  • einer Quarantänemaßnahme (als Erkrankter, als Kontaktperson 1 bzw. als Rückkehrer aus einem Risikogebiet) unterliegen.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern

  • die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) und fieberfrei sind.
  • zusätzlich ein negativer Tests auf Sars-CoV-2(PCR- oder AG-Test) oder ein ärztliches Attest vorliegt. (Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.)

Die momentane Überlastung des Gesundheitsamtes macht Ihre Mithilfe erforderlich:

  • Die Behörde stellt klar: Ein positiver Befund bedeutet immer, dass man sich eigenständig in Quarantäne begeben muss. Alle, die vor dem 8. November positiv getestet und noch nicht von ihr angerufen wurden, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn aus der Selbstisolation entlassen, sofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – oder, wenn sie während der Quarantäne völlig symptomfrei waren, ebenfalls ab dem elften Tag nach dem Abstrich. „Eine Kontaktaufnahme findet nicht mehr statt.
  • Die Betroffenen sind zudem aufgefordert, ihre Kontaktpersonen der Kategorie 1 selbst zu informieren und sie über das auf der Landkreis-Homepage bereitgestellte Formular an covid-ctt@lra-fue.bayern.de zu melden.
  • Die Informationen des Gesundheitsamts zur Kategorisierung der Kontaktpersonen gibt es hier, die komplette Pressemitteilung des Landratsamts hier.

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Schuljahr 2020/2021 im Zeichen des Infektionsschutzes

Informationen des Staatlichen Gesundheitsamtes und des Ministeriums für Gesundheit und Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren,
erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offen bleiben sollen und im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll. Grundsätzlich gilt: An allen Schulen findet der Regelbetrieb unter Beachtung des zwischen StMUK und StMGP abgestimmten aktuellen Rahmenhygieneplans für Schulen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage statt. Derzeit wird der Rahmenhygieneplan Schulen an die neuen Vorgaben der 8. BayIfSMV angepasst; er wird zeitnah bekannt gemacht werden.

Ab dem 09.11.2020 gilt folgendes Vorgehen an den Schulen:  

1. Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des LGL in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt.  

Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen an den Schulen werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen an der Schule vorliegt.

Die hierfür maßgeblichen Details werden im gerade überarbeitenden Rahmenhygieneplan Schulen dargestellt werden.

2. Auf dem Schulgelände und im Unterricht besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht.

3. Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet. Dies gilt gemäß den Empfehlungen des RKI für Schulen vom 12.10.2020 aufgrund der Aerosolaufsättigung bei langer Aufenthaltsdauer im Klassenzimmer in relativ beengten Raumsituationen oder schwer zu überblickenden Kontaktsituationen in der Schule auch dann, wenn alle Personen im Raum einen MNB/MNS getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten.

Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich. 

4. Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.   

Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. C. Kuhn Medizinaloberrätin Kommissarische Leitung Staatliches Gesundheitsamt Ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinärztin
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Unterricht nach den Herbstferien

(Stand 06.11.2020 15.30 Uhr)

Sehr geehrte Eltern,
ab dem 09. November findet bis auf Weiteres der Unterricht im Regelbetrieb statt.
Es gilt Maskenpflicht für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht.
Da auch für den Sportunterricht Maskenpflicht besteht, werden alle Lehrkräfte darauf achten, dass ausschließlich Inhalte vermittelt werden, die das Herzkreislaufsystem nicht übermäßig strapazieren z. B. Koordinations- und Geschicklichkeitsübungen, Spiele mit Kleingeräten etc.
Da leider die Turnhallen und Schwimmbäder geschlossen sind, wird der Sportunterricht bei schönem Wetter im Freien oder im Schulgebäude stattfinden müssen.

Die Information der Stadt Fürth können hier nachgelesen werden.

Die Offene Ganztagsschule kann außerhalb des Präsenzunterrichts flexibler gebucht werden. Informationen dazu werden Ihnen über Ihre Kinder in Kürze mitgeteilt.

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam als Schulfamilie diese schwierige Situation gut meistern werden.

Das Kollegium der Farrnbachschule

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Elternbrief – Digitalisierung

Sehr geehrte Eltern der Farrnbachschule,
die Corona-Zahlen steigen leider wieder an und keiner weiß, wie es weitergehen wird. Natürlich hoffen wir alle, dass es keinen erneuten Lockdown geben wird und die Schulen geöffnet bleiben können.
Die Staatsregierung hat in den letzten Monaten in der Presse immer wieder die Bedeutung der digitalen Ausstattung der Schulen unterstrichen und versichert, dass alles darangesetzt wird, die Schulen bestmöglich auszustatten, um im Fall der Fälle besser vorbereitet zu sein. Doch leider muss man auch ehrlich sagen, dass das Hauptaugenmerk bei den weiterführenden Schulen lag und liegt, obwohl hier grundsätzlich auch die Grundschulen eingeschlossen sind.
Leider kommen und kamen uns immer wieder verschiedene Dinge, verständliche Forderungen, Gerüchte, Vergleiche mit anderen Schulen… zu Ohren.

Die Lehrer, die Schulleitung und unser Elternbeirat haben sich zusammengesetzt, um Ihnen einen Überblick über den Ist-Zustand an unserer Schule zu geben und Sie zu informieren.

Wie sieht es aktuell an der Farrnbachschule aus?

Die Schule selbst hat eine gewisse Anzahl an mobilen Endgeräten, die jedoch aufgrund der schulischen digitalen Infrastruktur nicht an die Schüler ausgeliehen werden können. Von den in der Presse angekündigten Leihgeräten gibt es leider noch keinerlei Informationen. Es gibt noch keine Aussage darüber, ob und wie viele dieser Geräte für unsere Schule zur Verfügung stehen werden.
Die Anbindung der Schule an das Internet stellt sich zurzeit als noch sehr unzureichend dar. So reicht die vorhandene Geschwindigkeit nicht aus, etwa mehrere Videokonferenzen zwischen Lehrern und Schülern abzuhalten. Bis wann die Anbindung an das Glasfasernetz der Stadt Fürth erfolgt, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Über die dann vorhandene Bandbreite gibt es auch noch keine Aussage.

Das Kollegium der Farrnbachschule ist schon seit langem dabei, sich in Kommunikationssoftware einzuarbeiten, die das „Lernen zu Hause“ auch digital unterstützt. Zu gegebener Zeit werden wir Sie dann genauer informieren.
Die Ausstattung der Schüler und der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten muss natürlich auch berücksichtigt werden. So stehen in vielen Haushalten notwendige digitale Endgeräte für die Kinder oftmals nicht zur Verfügung – vor allem, wenn auch noch die Erziehungsberechtigten im Homeoffice arbeiten.

Aber auch die Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ist nicht vorhanden. So lief und läuft in den letzten Monaten sehr viel über die privaten Endgeräte der Kollegen/Innen.

Aus den oben aufgeführten Aspekten können Sie vielleicht ersehen, dass die digitale Ausstattung der Schule (Hardware, Software, Schulungen der Lehrer…) nicht so vorangeschritten ist, wie dies scheinbar an so manchen weiterführenden Schulen der Fall ist oder von Ihnen und auch uns Lehrern wünschenswert wäre.

Leider ist die Farrnbachschule nicht in der Position, um all diese Dinge zu beschleunigen, sondern muss darauf warten, bis entsprechende Maßnahmen, Planungen, Bestellungen und deren Umsetzung bis zu uns gelangen.
Sie können sicher sein, dass das Kollegium unserer Schule, zusammen mit dem Elternbeirat und dem Förderverein, darum bemüht sind und immer sein werden, dass Sie und Ihre Kinder, im Falle eines erneuten Lockdowns, bestmöglich mit Unterrichtsmaterial und Informationen versorgt werden.
Hierzu machen wir interne Schulungen, bekamen mittlerweile für jeden Lehrer/in eine Dienstmailadresse, unterrichten die Kinder in der Medienerziehung, nutzen vorhandene Endgeräte (soweit aktuell möglich) und werden hierbei auch tatkräftig vom Elternbeirat und Förderverein unterstützt.

Neben den sich bislang durchaus bewährten Wegen der „Materialkisten in der Aula“ (nicht alle Eltern haben einen Drucker/PC daheim), Telefonaten der Kollegen mit den Schülern, Onlineverschickung von Material und der Homepage der Schule, werden künftig sicher auch weitere, digitale Medien und Kanäle genutzt werden, wenn sie uns denn zur Verfügung stehen, die Geräte dazu angeschafft wurden, Lehrer entsprechend geschult worden sind und das dazu nötige digitale Netz so auf- und ausgebaut ist, dass auch die Grundschulen vor Ort und deren Kinder daheim damit arbeiten können.

Die Erfahrungen, Beobachtungen der letzten Monate zeigten uns ganz deutlich, dass ein Computer, ein Lernprogramm, nicht Schule, Lernen vor Ort, soziale Kontakte, Zuwendung durch pädagogisch geschulte Lehrkräfte, ein ständiges Wiederholen, Üben und nochmaliges Erklären, differenziertes Arbeiten, den gewohnten Klassenverband, das Schreiben in ein Heft oder das Malen, Basteln und Werken (…) ersetzen kann!

Gerade in der Grundschule sind diese Dinge für Ihre Kinder sehr wichtig und unabdingbar. Ein Computer /Lernprogramm kann dabei unterstützen, ein zusätzliches Angebot sein, aber niemals Schule und Schulleben ersetzen.
Um Ihre Bedürfnisse besser abschätzen und darauf eingehen zu können, wird der sich Elternbeirat der Schule in den nächsten Tagen mit einer Abfrage diesbezüglich an Sie wenden.

Vielleicht konnten wir Ihnen mit diesen Informationen unsere Lage, Situation etwas verdeutlichen und klarstellen, dass es nicht daran liegt, dass „die Lehrer“ nicht wollen, sondern daran, dass wir bisher nicht in die Lage versetzt wurden, uns und Sie digital besser zu vernetzen.

Ihnen weiterhin eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund!

Das Kollegium, der Elternbeirat und der Förderverein der Farrnbachschule

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Unterrichtsbeginn ab dem 15.06.2020 für alle Klassen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts auch der 2. und 3 Klassen an bayerischen Schulen erläutert.
Für die Farrnbach-Grundschule gestaltet sich der Präsenzunterricht nach den Pfingstferien für alle Klassen – vorbehaltlich bis zu den Sommerferien – wie folgt:
Der Unterricht findet täglich von 8.00 bis 11.15 Uhr statt.
Es wird Unterricht hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU gehalten.
Zwischen den einzelnen Stunden finden gestaffelt Pausen (im Zimmer, und/oder im Pausenhof) statt.

Jede Klasse wird halbiert und die einzelnen Lerngruppen werden in einem Rotationsverfahren von einer Lehrkraft unterrichtet.

Gruppe 1: immer Montag und Mittwoch
Gruppe 2: immer Dienstag und Donnerstag

Der Freitag wird wöchentlich getauscht.

Freitag der:Lerngruppe im Unterricht
19.06.2020Gruppe 2
26.06.2020Gruppe 1
03.07.2020Gruppe 2
10.07.2020Gruppe 1
17.07.2020Gruppe 2

Die Einteilung Ihres Kindes erfolgt durch die Klassleitungen und gehen Ihnen in dieser Woche über die Klassenlehrer oder die Klassenelternsprecher zu.
Die Gruppeneinteilung wurde unter Berücksichtigung der Geschwisterkinder so weit wie möglich erstellt.
Der reguläre Stundenplan ist somit außer Kraft gesetzt.

Die Klassen treffen sich im Pausenhof Ihres Schulgebäudes in dem für sie jeweils festgelegten Wartebereich. Von dort werden die Kinder von einer Lehrkraft abgeholt und dann in die jeweiligen Klassenzimmer geführt.
Es gibt weiterhin keinen Pausenverkauf. -> Essen, Getränk mitgeben

Informationen zu Hygienemaßnahmen:

  • Kinder dürfen nur dann zur Schule kommen, wenn sie absolut gesund sind. Auch schon ein Schnupfen gilt als Erkrankung.
  • Jedes Kind muss eine Maske mit sich führen. Dies gilt ohne Ausnahme.
    Bitte denken Sie an eine Aufbewahrungsgefäß für die Maske.
    Falls ein Kind ohne Maske in die Schule kommt, müssen wir es leider heimschicken.
  • Ihr Kind soll bitte erst kurz vor 8.00 Uhr an der Schule sein.
  • Sobald Ihr Kind das Schulgelände betritt, gilt Maskenpflicht (auch im Pausenhof).
  • Maskenpflicht besteht in der Schule in allen Gängen, auf dem Weg zum Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und auf dem Weg zur Toilette.
    Im Klassenzimmer, wenn das Kind auf dem Platz sitzt ist keine Maske zu tragen.
    Bei Interaktionen mit dem Lehrer, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen beide Parteien einen Mundschutz tragen.
  • Wenn die Schüler das Klassenzimmer betreten, muss es unbedingt die Hände waschen. Anschließend setzt es sich dann an einen festen Platz, den das Kind die gesamte Woche behält.
  • Jacken sind über die Stuhllehne zu hängen. Garderoben sind geschlossen.
  • Hände waschen ist immer Pflicht, sobald Ihr Kind das Klassenzimmer verlässt und wieder betritt.
  • Bitte informieren Sie ihre Kinder, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m unbedingt einzuhalten ist. Dies gilt für das Warten vor Schulbeginn, auf dem Schulweg und auch im Pausenhof.
  • Für den Unterricht geben Sie bitte Ihrem Kind alle wichtigen Materialien (Hefte, Schulbücher, Stifte, ..) mit. Es dürfen keine Gegenstände zwischen Schülern ausgetauscht werden.

Ganz wichtig:

  • Denken Sie bitte daran, mit Ihrem Kind zu besprechen, dass auf dem Weg zur Schule und auch nach Hause, beim Warten vor der Schule und überall in der Schule der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist.
  • Ferner bitten wir, auf die Benutzung von Fahrrädern und Rollern für den Schulweg zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

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Corona-Pandemie – schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Bayern

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat heute ein Schreiben veröffentlicht, das die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an bayerischen Schulen erläutert.
Auch über die Öffnung des Unterrichts für die 2. und 3. Klassen nach Pfingsten wurden hierbei Aussagen getroffen.

Zitat:
Nach den Pfingstferien wollen wir – sofern sich das Infektionsgeschehen
weiterhin günstig entwickelt – schließlich auch alle übrigen Jahrgangsstufen
in die Schulen zurückholen, freilich ebenfalls in dem oben beschriebenen
Wechsel zwischen Präsenzunterricht und „Lernen zuhause“. Welche
Klasse bzw. welche Gruppe wann in der Schule sein wird, erfahren Sie
dann direkt von Ihrer Schule. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

Prof. Dr. Michael Piazolo

Das gesamte Schreiben können Sie hier herunterladen.

Sobald der Schule genaue Vorgaben bekannt sind, werden wir Sie schnellstmöglich hierüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

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Viel Kraft & Durchhaltevermögen

Sehr geehrte Eltern,
nachdem nun schon die sechste Woche mit „Lernen zu Hause“ anbricht, möchten wir uns mit ein paar Worten an Sie wenden.
Niemand hat sich vorstellen können, dass es in der heutigen Zeit einen Grund geben könnte, das Leben soweit runter fahren zu müssen, dass unsere Kinder die Schule und somit den Unterricht nicht mehr besuchen dürfen!
Liebe Eltern, was Sie zurzeit leisten, in den vergangenen Wochen geleistet haben und ja, leider (wahrscheinlich) die nächsten Wochen noch leisten müssen, verdient größten Respekt und Dank von Seiten der Schulleitung und Lehrkräften!
Große Anerkennung gebührt nicht zuletzt auch allen Kindern, sie müssen zurechtkommen, ohne ihre Freunde, den Klassenverband, Gruppenarbeiten und auch ohne ihre Lehrer und Lehrerinnen – die so wichtigen sozialen Kontakte fallen einfach weg!   Durchhalten!!!
Nicht nur für Schüler und Eltern ist diese sonderbare Zeit zu meistern, auch unsere Lehrkräfte betreten absolutes Neuland. Für die ganze Schulfamilie ist es eine noch nie dagewesene Situation, der wir alle mit viel Verständnis, Kommunikation, Menschlichkeit und Respekt begegnen sollten.

Wenn Sie Fragen, Sorgen oder Probleme haben sollten, wenden Sie sich an Ihre Lehrkraft, die Schulleitung, oder wenn Sie sich innerhalb der Elternschaft austauschen/mitteilen wollen, an den Elternbeirat (E-Mail: elternbeirat@farrnbachschule.de).

Wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Startseite auf unserer Homepage (www.farrnabchschule.de).
Das Schuljahr wird voraussichtlich nicht „normal“ weitergehen, so müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt jegliche Aktionen und Veranstaltungen absagen, wie u.a. leider unser Schulfest.

Wir wünschen allen viel Kraft & Durchhaltevermögen – gemeinsam schaffen wir das!

Bleiben Sie gesund,
mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Schulleitung & Elternbeirat der GS Farrnbachschule

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Erweiterung der Notfallbetreuung ab 27.04.2020

In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule gilt ab 27. April 2020 Folgendes:

Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt (Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.) oder
eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
(Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.)

Erforderlich bleibt aber weiterhin,
– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
– dass das Kind

  • nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
  • keine Krankheitssymptome aufweist,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin gesichert. Verpflegung / Mittagessen gibt es leider nicht.

Die schulische Notbetreuung ist laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums auf Kinder beschränkt, deren Erziehungsberechtigte im Bereich der sog. „kritischen Infrastruktur“ arbeiten bzw. bei Alleinerziehenden erwerbstätig sind. Ziel ist auch hier, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Die schriftliche Erklärung (Formulardownload siehe oben) dient in diesem Zusammenhang der Absicherung der Schülerinnen und Schüler, die an der Notbetreuung teilnehmen, und der schulischen Betreuungspersonen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.

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Corona – Neues aus dem Kultusministerium

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
heute haben uns neue Informationen aus dem Kultusministerium erreicht.
Diese Informationen beziehen sich auf geplante Öffnungen der Schulen, Lernen zuhause und wichtige Hinweise zum Übertritt.

Sobald uns Neuigkeiten aus dem Kultusministerium erreichen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Farrnbachschule

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Coronavirus – Neues ab dem 20.04.2020

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 beschlossen, die Schulen in Bayern weiterhin geschlossen zu halten. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie die genauen Informationen und Hilfestellungen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier. Unter Punkt 4 und Punkt 5 der Allgemeinverfügung finden Sie eine genaue Erläuterung hinsichtlich der Notbetreuung.

In Grundschulklassen wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entscheiden.

Auch weiterhin gilt, dass Sie bitte die vorgeschriebene Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) ausfüllen.
Melden Sie Ihr Kind bitte mindestens einen Tag vor der notwendigen Betreuung an der Schule telefonisch unter 0911 997540 oder per EMail
info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de an.

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Notfallbetreuung während der Osterferien

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in den Osterferien findet an der Farrnbach-Grundschule im Schulhaus Burgfarrnbach, Hummelstraße 9 eine Notfallbetreuung statt.
Vom 06. – 09. April und vom 14. – 17. April können Kinder der Farrnbach-Grundschule betreut werden.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung hat und keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier finden Sie eine Aufstellung systemkritischer Berufe, die zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung berechtigt sind.

Auch auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Informationen zur Kinderbetreuung.

Bitte teilen Sie uns bis spätestens 2. April per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de) oder telefonisch (zwischen 8 und 11 Uhr, 0911/997540) die notwendigen Betreuungszeiten mit, zu denen Sie Ihr Kind anmelden wollen.

Bitte füllen Sie auch die vorgeschriebene Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) aus.

  • Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr.
  • Ganztagsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Möglichkeiten, Mahlzeiten zu erwärmen bestehen nicht.
  • Die reguläre Ferienbetreuung ist augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung nicht durchführbar.
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Schulanmeldung 2020

Die Schulanmeldung 2020 findet statt, jedoch nicht am 27.03.2020. In den nächsten Tagen erhalten die Erziehungsberechtigten der Schulanfänger Nachricht mit den Unterlagen zur Schulanmeldung auf dem Postweg.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Sollten Sie bis 25.03. keine Nachricht von uns erhalten oder Beratungsbedarf haben, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag im Regelfall in der Zeit von 7.30 bis 11.30 Uhr unter der Rufnummer 0911 997540.

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Corona-Virus

Coronavirus aktuell:
Unterricht an bayerischen Schulen wird eingestellt

Stand: 17.03.2020, 16:15 Uhr
Bedauerlicherweise entwickelt sich der Prozess um COVID-19 sehr dynamisch. Daher ist der Unterrichtsbetrieb an den Schulen seit Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien eingestellt. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen für die bayerischen Schulen.
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html

Neuigkeiten 13.03.2020

Elternbrief vom 13.03.2020
Ab kommenden Montag, 16.3.2020 werden alle Schulen in Bayern bis einschließlich 19.4.2020 geschlossen. Alle wichtigen Informationen finden Sie nach wie vor auf der Homepage des Kultusministeriums (s. u.).
https://www.km.bayern.de/

Über Informationen, die die Farrnbach-Grundschule betreffen, werden wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten informieren.

Bitte beachten Sie hierfür die Website www.farrnbachschule.de

In Absprache mit dem Elternbeirat werden wir u.U. auch Informationen über die Klassenelternsprecher an Sie weitergeben.

  • Die Schulleitung bzw. Sekretariat sind zu den sonst auch üblichen Bürozeiten zu erreichen.

Eine Notfallbetreuung wird nur für Erziehungsberechtigte eingerichtet, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und die keinerlei sonstige Betreuungsmöglichkeiten haben.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Dazu bitten wir um eine kurze Mitteilung, telefonisch (0911 997540) oder per Email (info@gs-burgfarrnbach-fuerth.de)

Ansonsten besteht für Schüler und Eltern Betretungsverbot für die Schule

  • Die Lehrkräfte werden für Ihre Kinder auch Unterrichtsmaterialien und Arbeitsaufträge mit nach Hause geben, die in der Zeit der Schulschließung von Ihren Kindern erledigt werden können.
    Dies ist natürlich in Art und Umfang von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe unterschiedlich.


Neuigkeiten vom 11.03.2020

Das Robert Koch-Institut hat am 11.03.2020 seine Risikoeinschätzung aktualisiert und nach Italien und Iran (gesamtes Staatsgebiet) am 10.03.2020 nun auch die Region Grand Est in Frankreich zum internationalen Risikogebiet erklärt. Der 14-tägige Meldezeitraum beginnt daher für das neue Risikogebiet Grand Est in Frankreich ab dem 26.02.2020 und für die Risikogebiete Italien und Iran (gesamtes Staatsgebiet) ab dem 25.02.2020. Die in der „Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten“ vom 06.03.2020 angeordneten Maßnahmen sowie die Hinweise in den entsprechenden KMS gelten daher nunmehr für die Rückkehr aus der Region Grand Est in Frankreich, ganz Italien bzw. dem Iran insgesamt.

Das Kultusministerium gibt einen Überblick mit allen wichtigen Informationen:
 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuer-schulen-auf-einen-blick.html

Informationen vom 06.03.2020

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 06.03.2020 eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.

https://www.km.bayern.de/download/22751_20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf

Unter anderem sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten dürfen. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html  tagesaktuell abrufbar.

Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen.

Informationen für Erziehungsberechtigte und Schüler können in einem Merkblatt abgerufen werden:
Merkblatt für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler (PDF)

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
• Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
• FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
• FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
• FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
• Hinweise zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101

Unterrichtsausfall am Mittwoch 17.01.2024

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
heute um 20.45 Uhr fiel die Entscheidung, dass morgen am Mittwoch 17.01.2024 in der Stadt Fürth witterungsbedingt der Unterricht entfällt.

Viele Lehrerinnen und Lehrer kommen von außerhalb, daher können wir sicherlich nur im Ausnahmefall Notbetreuung anbieten. In welchem Umfang, hängt von der personellen Situation morgen früh ab.
Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie sich innerhalb der Elternschaft verständigen und wechselseitig aushelfen.

Ich hoffe, morgen früh in der Schule für Anfragen erreichbar zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krause

Lernentwicklungsgespräche (LEG)

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

an der Farrnbach-Grundschule haben die Lernentwicklungsgespräche (LEG) in der 1. bis 3.Jahrgangs­stufe, die das Zwischenzeugnis ersetzen, eine sehr bewährte Tradition.
Trotz der Pandemie möchten wir daran festhalten, da wir darin einen großen pädagogischen Mehrwert für Sie und Ihr Kind sehen. Der Elternabend zum LEG kann heuer leider aus Infektionsschutzgründen nicht wie gewohnt in der Schule stattfinden. Da sich viele unserer Eltern der 1. und 2. Klassen vielleicht noch nichts unter einem LEG vorstellen können, stellen wir Ihnen hier wichtigen Informationen vor.

Präsentation Lernentwicklungsgespräche

Anschreiben Erziehungsberechtigte

Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
„Warum – Weshalb –Wieso?“

Das Bayerische Kultusministerium ermöglicht seit dem Schuljahr 2014/15 den
Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1, 2 und 3 die Durchführung von verbindlichen und dokumentierten Lernentwicklungsgesprächen anstelle von Zwischenzeugnissen.

Ihr KIND steht im Mittelpunkt:
► Im Gespräch wird nicht über das KIND geredet, sondern mit dem KIND!
► Leistungen werden im Gespräch dem KIND positiv gespiegelt und entsprechend gewürdigt!
► Individuelle Förderansätze werden gemeinsam mit dem KIND vereinbart!

Im Gegensatz zu Zwischenzeugnissen erfolgt eine Beurteilung im Gespräch sowie eine persönliche Information. Missverständnisse und Unklarheiten können direkt ausgeräumt werden. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen, gemeinsam beraten und Fördermöglichkeiten bzw. nächste Umsetzungsschritte aufgezeigt.
Die Einschätzungsbögen sind so gestaltet, dass die Aussagen auch für unsere
Erstklässler verständlich sind und den Eltern transparent zeigen, was in der
Klassenstufe verlangt wird.

Pädagogische Vorteile
Alle am Lernprozess Beteiligte (in erster Linie das Kind und die Klassenlehrkraft, aber auch die Eltern sind dabei) tauschen sich aus. Der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich. Im Gegensatz zu Zwischenzeugnissen erfolgen eine Beurteilung im Gespräch sowie eine persönliche Information. Missverständnisse und Unklarheiten können dabei ausgeräumt werden. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen und gemeinsam beraten; Fördermöglichkeiten und nächste Umsetzungsschritte werden aufgezeigt. Eine Veränderung der Lernentwicklung ist anhand der Dokumente beim nächsten Lerngespräch sofort erkennbar. Zudem machen die Einschätzungsbögen transparent, was in der jeweiligen Klassenstufe verlangt wird.